Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
III. Der Einfluß des Hofkriegsrates auf die militärische Führung. - a) Über die Stellung des Feldherrn
Der Einfluß des Hofkriegsrates auf die militärische Führung, a) Über die Stellung des Feldherrn. Letzten Endes mündet die ganze Frage des Hofkriegsrates, wie sie gestellt zu werden pflegt, in die Frage der Stellung des Feldherrn. Die Stellung des Feldherrn war von jeher ein ganz besonderes Problem sowohl der Staatsverfassung als auch der außenpolitischen und der militärischen Kriegführung. Der Feldherr braucht Vollmachten, braucht Entschlußfreiheit und soll mit Rücksicht auf den alleinigen Zweck der militärischen Kriegführung, nämlich die Brechung des feindlichen Widerstandes, alles diesem Zwecke unterordnen können. Diesen Erfordernissen der Feldherrntätigkeit stehen gewichtige Kräfte entgegen: innere Machtfragen, Verfassungsfragen, Rücksichten der Außenpolitik und Beschränkungen der materiellen Kriegsmittel. Einen vollkommenen Ausgleich im Spiel dieser Kräfte vermag bloß die Vereinigung aller Zweige der Kriegführung in einer einzigen Hand, wie es z. B. bei Alexander dem Großen, Caesar, Dschingiskhan, Cromwell, Gustav II., Adolf und Karl XII., Friedrich II. von Preußen und Napoleon I. und in den modernen Diktaturen der Fall war. In Österreich ist es nie zu derartiger Machtvereinigung in einer Hand gekommen. Unter den Habsburgern finden sich wohl Regenten, die auch namhafte Heerführer waren wie Rudolf I., Albrecht I., Maximilian I. und Karl V., finden sich auch hervorragende Heerführer wie die Erzherzoge Ferdinand (Ferdinand III.), Karl und Albrecht, sie alle waren aber durchaus abhängige Personen, wie dies den bisherigen Ausführungen bereits entnommen werden konnte. Aus diesem Grunde hatte österreichisches Feldherrentum allezeit mit bedeutenden Schwierigkeiten aller Art zu ringen, am meisten wohl mit finanziellen Mängeln, so daß es soweit kam, daß der einstens mächtigste Monarch der Erde, Karl V., z. B. 1526 kein Geld zur Bezahlung von 25.000Kämpfern hatte und daßMaximilian I. mehrere verheißungsvolle Feldzüge abbrechen mußte, da er sie nicht weiter finanzieren konnte. Die Faktoren, mit denen der Feldherr zu rechnen hat, sind sich im Wesen durch alle Geschichtsperioden gleich geblieben: das Staatsoberhaupt, die Volksvertretung, die Regierung, die militärische Spitzenorganisation, allenfalls ein Verteidigungsrat und die Verbündeten. In diesen Rahmen ist der Feldherr erbarmungslos eingespannt und ob es nun Hannibal oder Conrad war — das Bild ist dasselbe. Auch in der jüngsten Geschichte gewahren wir dieselbe Kompliziertheit der zivilen und militärischen Spitzenorganisation, wie sie seit je und fast überall bestanden hat. Die Anlagen 14—16 zeigen die Konstruktion der militärischen Staatsführung in Frankreich, Deutschland und Österreich-Ungarn 1914—1918, in Rußland, England, in den USA, Frankreich und Italien 1933 bzw. 1947. Unter diesen Beispielen dürfte jenes von Österreich-Ungarn am lehrreichsten sein und man kann ruhig behaupten, daß die Bindungen Conrads weitaus lästigere waren als solche zu irgend einer Zeit des Hofkriegsrates. Über die einzelnen Faktoren, an die der Oberstkommandierende gebunden ist, wäre zu bemerken: Das Staatsoberhaupt führt den Oberbefehl über die Streitkräfte, mag es oft auch nur formell geschehen. Auf jeden Fall hat das Staatsoberhaupt seine Mitarbeiter (Militär4 Regele: Hofkriegsrat jq III. \