Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - d) Standorte - e) Entsprechende Institutionen des Auslandes

35 d) Standorte der Hofkriegsräte. Grundsätzlich hatte der Hofkriegsrat seinen Standort am allerhöchsten Hoflager zu wählen und dies war fast immer Wien. Rudolf II. regierte in Prag, des öfteren war der Hof wegen Gefährdung Wiens verlegt, so 1683 in Passau oder 1741 in Preßburg. Mit dem Anwach­sen des Personals und des Kanzleiapparates dürfte es wohl so gewesen sein, daß nur der Präsident mit engerem Stabe dem Herrscher folgte, während der übrige Teil in Wien verblieb. Dies galt auch für den Fall, daß der Monarch im Hauptquartier weilte oder der Hofkriegsrats­präsident selbst ein Frontkommando führte. In Wien war der Hofkriegsrat zuerst an neun verschiedenen Stellen untergebracht und erst Kaiser Josef II. bestimmte 1774 das Profeß und Schulgebäude der Jesuiten Am Hof als „Kriegskanzleihaus“, wro nach entsprechendem Umbau 1776 alle Abteilungen vereinigt wurden. Das von Hofarchitekt F. A. Hillebrandt erbaute Gebäude wurde durch den Hofkriegsrat und dessen Nachfolger, das Kriegs-(Reichskriegs-)Ministerium, zu einem wahrhaft historischen Bau, der die oberste militärische Behörde Österreichs, dann Österreich- Ungarns bis 1913 beherbergte, in welchem Jahre das neue Kriegsministerialgebäude am Stubenring die Nachfolge antrat, um nach nur 32 jährigem Bestände im Jahre 1945 der Kriegszerstörung anheimzufallen. Der Grazer Hofkriegsrat hatte sein Heim aller Wahrscheinlichkeit nach in der Burg, was aus folgender Bemerkung Viktor Thiels J) geschlossen werden kann: „Großzügige Vor­kehrungen wurden im Frühjahre 1728 getroffen, als Kaiser Karl VI. zur Erbhuldigung nach Graz kommen sollte. . . Der Hofkriegsrat mußte seine Ratsstube für den Hofstaat abtreten. ..“ Der noch bestehende Namen „Kriegsstellen-Bastei“ deutet darauf hin, daß der Hofkriegsrat einmal auch in der Nähe des Paulustores gewesen sein dürfte, manche nehmen an, im Zuge der ostseitigen Häuserreihe der Burggasse 2). e) Entsprechende Institutionen des Auslandes. Wie in Österreich ergab sich in allen Staaten die Notwendigkeit, besonders bei Auf­kommen der stehenden Heere eine ständige oberste Militärverwaltung einzurichten, der die Bereitstellung und Ausrüstung der Streitkräfte, weniger deren Führung oblag. Die Führung war lange Zeit ein Reservat des Herrschers, dem die Verwaltungsbehörde bloß das Werkzeug zur Verfügung zu stellen hatte. Karl der Kühne von Burgund (1467—1477) — ein vorbildlicher Staatsorganisator — bezeichnete seine Militärverwaltungsbehörde als Hofkriegsrat. Dauernde Erfolge waren diesem Hofkriegsrat nicht beschieden, denn mit dem Tode Karls, der alle seine Feldzüge persönlich führte, endeten die Pläne eines großen mächtigen Burgunds. 1620 finden wir in Bayern die Kriegsdeputation, dann einen Hofkriegsrat, der sich 1799 in ein Ober-Kriegs- Kollegium und schließlich in ein Kriegsministerium verwandelte. Ebenso hatte Sachsen seinen Hofkriegsrat. In Preußen nahm die Militärverwaltung in der „General-Ober-Finanz- Kriegs- und Domänen-Direktion“ ihren Anfang, 1746 gab es ein Kriegsministerium, 1787 ein Ober-Kriegs-Kollegium und 1809 ein Kriegsdepartement als Abteilung des Staatsrates. Bezeichnenderweise nannte man dort den Wiener Hofkriegsrat das „Kriegs-Kollegium der kaiserlichen Erblande“ 3), ein Beweis dafür, daß es sich um gleichartige Einrichtungen handelte. Peter der Große errichtete in Rußland 1718 ein Reichs-Kriegs-Kollegium, das 1802 zum Kriegsministerium wurde. Älteren Datums ist das französische Kriegs- ministerium, das 1630 gegründet wurde, relativ spät entstand das englische Kriegsministerium, nämlich erst 1858. *) *) „Die landesfürstliche Burg in Graz“, S. 55. 2) Mitteilung des „Archivs der Landeshauptmannschaft Steiermark.“ 3) Jähns. „Zur Geschichte der Kriegsverfassung. . .“, S. 465. — Auch in Wien sprach man schon 1584 von einem „Hofkriegsrats-Kollegium“. (Blasek-Rieger, I., S. 237.) 35

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