Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848

30 wiegenden außenpolitischen Ursachen als auch deshalb, weil dem Kaiser und vielen seiner Mitarbeiter die durch das Staats- und Konferenzministerium bedingte Notwendigkeit, in den Beratungen sofort Entscheidungen zu treffen, nicht zusagte. Kaiser Franz war gewohnt, alle Fragen lange zu überlegen, viele Gutachten einzuholen und nichts zu übereilen, während es dem Erzherzog Karl näher lag, gleichsam wie am Schlachtfeld Sofortentscheidungen zu treffen und nichts hinauszuschieben. Hier begegneten sich zwei Welten, die nicht so leicht zu versöh­nen waren. In mehreren Handschreiben machte der Kaiser geltend, es wäre nicht von Vorteil, würde der Hofkriegsrat im Falle, daß der Erzherzog wieder ein Frontkommando übernehmen müßte, verwaist bliebe, auch führe die Vereinigung der Ämter eines Kriegsministers und eines Hofkriegsratspräsidenten zu Kompetenzkonflikten in ein- und derselben Person. Am 10. Jänner 1805 erhielt Erzherzog Karl die kaiserliche Weisung, den Hofkriegsrat derart zu organisieren, daß er auch in Abwesenheit des Erzherzogs während eines Feldzuges klaglos funktioniere, am 29. Jänner wiederholte der Kaiser seinen Wunsch an den Erzherzog: daß Du die doppelte Eigenschaft eines Hofkriegsratspräsidenten und eines Kriegs­ministers ablegst. . . und ein Hofkriegsrat hergestellt werde, der so wie alle Hofstellen, ohne einem besonderen Minister als seinem Chef zu unterstehen, mir gerade und nicht durch den­selben seine Berichte und Protokolle vorlegt. . . wird dadurch. .. schädlichen Ereignissen vorgebogen, ... als: Du findest Dich nun öfters in Deiner doppelten Eigenschaft... in Kollision mit Dir selbst. . . wo sich verschiedene Meinungen bei dem Hofkriegsrat und den anderen Hofstellen. . . ergeben, und selbe meiner Entscheidung vorgelegt werden, in der Eigenschaft des Kriegspräsidenten als Partei, wo Du als Kriegsminister als mein Ratgeber zwischen den streitenden Teilen solltest sein. . . Setzen wir nun den Fall, ich finde für not­wendig, eine oberste Staatskontrolle aufzustellen, so unterliegst Du ihr als Kriegspräsident; als Kriegsminister hingegen kontrollierst Du alle Staatsgeschäfte, und folglich auch die Staatskontrolle. ..“ 1). Erzherzog Karl versuchte in mehreren Schreiben an den Kaiser die bisherige Ver­einigung der obersten militärischen Stellen aufrechtzuerhalten, doch entschied der Kaiser am 18. März 1805, daß der Hofkriegsrat wieder verselbständigt werde und wieder nur mehr dem Kaiser ausschließlich unterstehe, während der Erzherzog für sich nur Kriegsminister zu sein habe. Die Ernennung des F. Z. M. Graf Latour zum Präsidenten, des Fürsten Schwarzenberg zum Vizepräsidenten des Hofkriegsrates schloß diese Umgestaltung ab. Da der Verlauf des Feldzuges von 1805 die eben erwähnten Maßnahmen nicht recht­fertigte, stand alsbald die Frage der Organisation des Hofkriegsrates neuerlich an der Tages­ordnung. Erzherzog Karl reichte am 4. Jänner 1806 eine Denkschrift ein und forderte, daß in der Armeeleitung dem Kaiser nur ein Einzelner verantwortlich zu sein hätte, „und dieser muß in dem Umfang seines Wirkungskreises ganz jene imperative Vollmacht haben, die den schnellen Vollzug seiner Befehle sichert, allen trägen Umlauf der Geschäfte verkürzt. . . Nur in dieser Eigenschaft bin ich vermögend. . . zu dienen. . . Aber als Kriegsminister in Kollision mit einem unabhängigen Hofkriegsrate... mein ganzes Wirkungsvermögen in gutächtlichen Äußerungen. . . beschränken zu müssen. . . erlaubt mir weder der Vorteil Eurer Majestät Dienstes, noch das Wohl der Armee, noch mein eigenes Gefühl. .. Der Hof­kriegsrat muß. . . eine untergeordnete Stelle des Kriegsministers oder des obersten Feldherrn bleiben. . . nie wird eine deliberative Stelle den Geist der Armee bilden und die Tatkraft eines einzelnen Mannes ersetzen... “ 2) Als der Kaiser nochmals versuchte, den selbständigen Hofkriegsrat zu retten, schrieb der Erzherzog an seinen Bruder: ,,. .. Selbst in demokratischen Republiken, . . .deren erstes Element Argwohn und Besorgnis über die Möglichkeit einer gemißbrauchten Obergewalt ist, war die Kriegsmacht noch immer einem einzigen Kopf übertragen und dieser war der b Criste. „Erzherzog Karl. . II., S. 533 f. 2) Criste. „Erzherzog Karl...“, II., S. 380 f. 30

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