Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848
27 Was nun die Führung dieses seltsamen Reichsheeres betrifft, wird auch des „Reichskriegsrates“ Erwähnung getan 1), der mangels eines geeigneten Heeres gar nicht merkbar in Erscheinung treten konnte. Prinz Eugen und der Markgraf Ludwig von Baden bedienten sich dieses Reichskriegsrates nicht und seit Mitte des 18. Jahrhunderts wurden dessen Aufgaben vom Wiener Hofkriegsrat stillschweigend mitbesorgt, 1793—1799 gab es ein eigenes Reichs-General-Kriegskommissariat. Es ergab sich wie von selbst jene Lösung, die allein befähigt war, das Reich zu schützen: von dem durch den Hofkriegsrat trotz mancher Unzulänglichkeit militärisch wohlorganisierten Österreich aus mußte das durch seinen Partikularismus desorganisierte Reich wiederholt gegen Angriffe von außen verteidigt werden. Ohne den österreichischen Hofkriegsrat wäre das Reich bereits im 17. oder 18. Jahrhundert die Beute seiner Angreifer geworden. Wir stehen hier vor einem jener Geschichtskapitel, die der dringendsten Revision bedürfen. Erzherzog Karl konnte, von jung auf Soldat, in den Feldzügen der Jahre 1792 bis 1800 in allen nur denkbaren Dienstverwendungen vom Brigadekommandanten bis zum Oberbefehlshaber, doch auch als Generalgouverneur der Niederlande reichste Erfahrung sammeln. Sobald er durch seine Siege in die Reihe wirklich großer Feldherren eintrat, gewann er auch in der Gesamtregierung leitenden Einfluß, wurde der Vertraute seines kaiserlichen Bruders und eine der mächtigsten Persönlichkeiten im Staate. Es war nicht nur die bloße Liebe zum Beruf, die ihn zu besonders nachdrücklicher Verfolgung notwendiger Reformen trieb, es war auch sein hoher Patriotismus, vor allem aber seine Zugehörigkeit zu jener Dynastie, deren Macht es zu erhalten galt. Dieses rein persönliche Interesse steigerte das Streben nach Förderung und Größe Österreichs zum äußersten. Nichts war natürlicher, als daß der Erzherzog mit seinen Maßnahmen beim Hof kriegsrate begann, den er nach dem ehernen Gesetze, daß nichts stehenbleiben dürfe, ohne Schaden zu nehmen, fortbildete. Auch er mußte freilich die möglichen Grenzen solcher Reformen berücksichtigen, auch er mußte Rückschläge und Enttäuschungen hinnehmen, doch im Glanze des Wiener Kongresses war es ihm beschieden, die Früchte seiner Tätigkeit am Wiederaufblühen des nach dem Leipziger Siege neuerstarkten Donaureiches zu erkennen. Dadurch, daß der Kaiser viele Anträge des Erzherzogs fast unverändert und innerhalb nur weniger Tage genehmigte, traten die Reformen in einem Tempo ins Leben, das zuerst manchmal mehr beirrte als verbesserte. Trotzdem setzte sich der Erzherzog durch. Am 9. Jänner 1801 zum Präsidenten des Hofkriegsrates ernannt legte Erzherzog Karl schon im April dem Kaiser die „allgemeinen Grundsätze betreffs Reorganisation des Hofkriegsrates“ vor. Darin hieß es u. a.: 2)„ Der Hofkriegsrat war ursprünglich bei seiner Errichtung jene oberste Hofstelle, der — unter der unmittelbaren Aufsicht des Monarchen — die Organisierung, Ausbildung, Leitung der ganzen bewaffneten Macht der Monarchie, sowie auch die sämtlichen Gattungen der Militär-Administration übertragen wurden. — Seine Beschäftigungen waren demnach von mancherlei Art. Dahin gehören vorzüglich: 1. Nach dem Verhältnis der wirklichen Staatskräfte und intensiven Stärke, welche Bevölkerung, Produkte der Natur und Industrie, Wohlstand und Reichtum gewähren, mit besonderer Rücksicht auf die wirkliche Macht der Feinde, die Größe, Stärke und Ausdehnung der Armeen zu bestimmen. 2. Nach Maßgabe der unterscheidenden Charakterzüge der sämtlichen Völkerschaften, woraus die Monarchie besteht; mit Rücksicht auf die zu den Gesamt-Operationen der Armee notwendige Ordnung, das Verhältnis der verschiedenen Truppengattungen festzusetzen. 3. Die Angriffsmittel sowohl, als die Hilfsmittel nach einem allenfalls erlittenen Unfälle im Voraus zu berechnen, einzuführen, vorzubereiten und alles dahin anzuordnen, was selbst der schlimmste Fall nötig machen dürfte. ') siehe Seite 38. 2) Angeli. „Erzherzog Karl von Österreich...“ V. S. 94 ff. 27