Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848

20 engungen seiner Wirkungssphäre eine drückende Belastung, die sich auch in scheinbaren Nebensächlichkeiten, wie z. B. in der kontingentierten Papierzuweisung durch die Hof­kammer fühlbar machte. Das Jahr 1697 brachte die Errichtung der „Deputation“, die sich aus den Vorständen des Hofkriegsrates, des General-Kriegskommissariates, der Hofkammer und beider Hof­kanzleien zusammensetzte und über das Wehrbudget zu beraten hatte, eine Maßnahme, die die bisherige Abhängigkeit des Hofkriegsrates nur noch unterstrich. Freilich bleibt zu bedenken, daß wir mitten im großen Türkenkrieg stehen und daß es wohl häufig vorge­kommen sein mag, daß sich die Gefahr einer finanziellen Erschöpfung unmittelbar präsen­tierte. Auch Deputation, Hofkammer oder General-Kommissariat hatten es nicht leicht, auch sie werden mehr als einmal in jenen kritischen und endlosen Kriegszeiten am Ende ihres Lateins gestanden sein — dies anzuerkennen verlangt die Gerechtigkeit. Es wäre eine ebenso schöne wie dankenswerte Aufgabe für den Historiker, den Dornenweg der Staats­finanzen in drückenden Kriegsepochen zu schildern, wie wir uns hier der Aufgabe unterziehen, nachzuweisen, daß es der Hofkriegsrat unglaublich schwer hatte und nicht allein für alles Kriegsgeschehen voll verantwortlich sein konnte. Als Montecuccoli zur Präsidentschaft des Hofkriegsrates berufen wurde, ging er alsbald —- 1670 — daran, für den Hofkriegsrat eine Lanze zu brechen und in einem kaiser­lichen Vortrag über die „Schwierigkeiten, welche beim Hofkriegsrat unterlaufen“ ') die wundesten Stellen dieses hohen Amtes aufzudecken, das einerseits die ehrenvollste Mission, die Erhaltung des Reiches gegen äußere Angriffe, anderseits die undankbarste Aufgabe, nie über die notwendigen Mittel zu verfügen, hatte. Montecuccoli weist zunächst auf den Geldmangel für Rüstungszwecke hin und sagt: „In der ganzen Welt sind keine Staaten der Kriegsgefahr mehr ausgesetzt als die Reiche der Seiner kaiserlichen Majestät und nirgends in der Welt wird so wenig Sorgfalt, so wenig Bedacht auf das Kriegswesen genommen wie in diesen.“ Der Fürst bemängelte sodann die Unterstellung des General-Kriegskommissariates unter die Hofkammer und dessen Leitung durch eine Zivilperson, klagt weiter über die vielen Übergriffe der Hof­kammer, die sogar kaiserliche Verfügungen mißachte und den Hofkriegsrat bei militärischen Verhandlungen ausschalte, daß schließlich der Hofkriegsrat keine eigene Kassa mehr besitze. Alles beschuldige den Hofkriegsrat, sei es wegen Festungen oder Artillerie, wegen Münze oder Sold, Bekleidung oder Brot, doch sei einzig allein die Hof kammer an den Mängeln schuld­tragend, da sie in allem eigenwillig vorgehe und es an den Auszahlungen fehlen lasse. Der Hofkriegsrat sei nicht einmal imstande, die dringendsten persönlichen Angelegenheiten von Militärpersonen, wie u. a. Pensionzahlungen, durchzusetzen. Als Präsident des Hofkriegsrates wußte es Montecuccoli selbst am besten, welch' unsäglicher Anstrengungen es bedurfte, einen wichtigen Entschluß des Hofkriegsrates durch Hofkammer und Kommissariat, durch Deputation und Hofkanzlei bis in die Geheime Konferenz und dann nach Erhalt der kaiserlichen Genehmigung bei der Armee zur Durch­führung zu bringen. Es sei gleich vorweggesagt, daß es auch anderen nicht minder bedeuten­den Präsidenten, sei es ein Prinz Eugen oder Daun, ein Erzherzog Karl oder Schwarzen­berg, nicht gelungen ist, dem Hofkriegsrat im Rahmen der staatlichen Spitzenorganisation eine solche Stellung einzuräumen, die es gerechtfertigt hätte, ihn für auftretende Mängel und Mißerfolge allein verantwortlich zu machen. Vielleicht hielten es aber alle überragenden Feldherren, die zugleich Hofkriegsratspräsidenten waren, gar nicht der Mühe wert, sich in dem scheinbar vergeblichen Kampf um Verselbständigung des Hofkriegsrates zu verlieren. Waren sie Generalissimus, dann standen sie über dem Hofkriegsrat in voller Ungebundenheit, waren sie allgemein anerkannte Heerführer, dann befreite sie ihr Feldherrntum von den Fesseln und sie schoben souverän Hindernisse aus dem Weg. Auch Prinz Eugen zeigte entschlossen 1 1) Veltzé. „Ausgewählte Schriften des R. Fürst Montecuccoli ...........III., S. 385 ff. 2 0

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