Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)

Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]

48 Auffassung ist viel richtiger durch und durch als eine ideali­stische zu bezeichnen. Denn die Kriminalpolitik, so wie wir sie- verstehen, ist bedingt durch den Glauben an die Verbesserungs­fähigkeit des Menschen, des Einzelnen, wie der Gesellschaft. Aber jeder gesunde Idealismus muss auf realistischer Grundlage ruhen. Dies ist in der Wissenschaft nicht anders, wie in der Kunst. Wie der Künstler, der das wahre Leben nicht sieht, sehen muss wie es ist, im hellen, grellen Tageslichte mit all seinen scharfen Ecken und störenden Hässlichkeiten, so kann auch nur der idealistische Kriminalpolitik treiben, der es nicht verschmäht, hinabzusteigen in die Strafanstalten, sich den Ver­brecher anzusehen, wie er leibt und lebt, um ihn zu studieren. Aber diese Untersuchung des Einzelnen darf uns nicht das letzte Ziel sein. Auch die zur Virtuosität entwickelte Technik ist noch weit entfernt von wahrer Kunst. Und zum Schlüsse noch eine Bemerkung. Die Bewegung, wie sie heute sich auf kriminalistischem Gebiete bemerkbar ge­macht hat, hat grosse Aehnlichkeit mit jener Bewegung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, die dem ganzen Jahr­hunderte einen eigenartigen Stempel aufgedrückt hat. Aber sie unterscheidet sich auch wesentlich von derselben. Wie im 18. Jahrhundert kämpfen wir heute gegen das geltende Becht und die herrschende Wissenschaft. Heute wie damals kämpfen wir gegen eine Gesetzgebung, die sich im Wesentlichsten überlebt hat und gegen eine Wissenschaft, die in der Construction und in der Untersuchung der Begriffe, die in der Scholastik auf­gegangen ist. Wie im 18. Jahrhunderte ist diese Bewegung nicht hervorgegangen aus den Kreisen der zünftigen Juristen und aus den Vertretern der Wissenschaft auf den Lehrstühlen der Uni­versitäten, sondern aus dem Volke, das mehr und mehr den Zwiespalt zwischen seinem Bechtsgefühle und dem, was that- sächlich als Becht gilt, empfindet. Und wie damals wenden sich die Vorkämpfer im Kampfe in erster Linie nicht an die Bechtsgelehrten in Theorie und Praxis, sondern an das gebildete Volk. Wir können heute kaum mehr die Broschüren und Zeitungsartikel zählen, die über die Frage der Kriminalpolitik geschrieben worden sind. Diese Bro­schüren, die Journalistenliteratur, die sozusagen einen ganzen 182

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