Egyháztörténeti Szemle 2. (2001)

2001 / 1. szám - TANULMÁNY - Velladics Márta: A szerzetes rendházak felszámolása II. József korában

24 Egyháztörténeti Szemle II/1 (2001) ezen belül a Budára került kegytárgyak — sorsával foglalkoztam, foglal­kozom. DOKUMENTUM Az 1786-ban kiadott instrukció66 Vorschrift Wie sich die von der hungarischen Landesstelle abgeordnete Kommissarien, bey Aufhebung eines Klosters in Geld und Rech­nungssachen, zu verhalten haben. Erstens. Werden bei den Aufhebungen die vorhin schon diesfalls vor­geschriebenen Direkzionsregeln sich genau gegenwärtig zu hal­ten sein. Nachdem aber die bisherige Erfahrung gelehret, daß dieser schon bestandenen Vorschriften ungeachtet, bei diesem Geschäfte und den darüber eingelangten Relazionen und Inven- tarien verschiedene Irrungen unterlaufen sind, so hat man, um solchen vorzubeugen, und zur Erleichterung der Kommissarien folgende Vorschriften zu derselben genauen Befolgung zu er- theilen bestimmet. Zweitens. Sind vor allen gleich nach der Kundmachung der allerhöch­sten Aufhebungsresoluzion, und nach dem abgelegten Offenba­rungseid, die Schlüssel von dem Vorsteher des Klosters von allen jenen Behältnissen, worinnen Kloster oder Kirchensa­chen, dann Gelder unter seiner Obsorge verwahret werden, an­zuverlangen, und zugleich die Anzeigen zu begehren, wer noch etwas von Kloster oder Kirchensachen unter seiner Verwah­rung habe, damit auch von denselben die Schlüsseln abgefor­dert werden können. Drittens. Verstehet es sich von selbsten, daß die abgenommenen Schlüsseln bis nach geendigter Inventur beständig bei den Kom­missarien gut aufbewahret werden müssen. Um allen Irrungen auszuweichen, sind gesammte Behältnisse, worinnen Kloster oder Kirchensachen aufbewahret werden, nebst der sonst ge­wöhnlichen Sperre, noch mit einer sogenannten Anlegart und einem besonderen Vorhängschlosse zu versehen, oder zu sigilli- ren, in Falle aber ein, oder anderes Behältniß aufzusperren 56 56 Lelőhely: MOL. C 72. 98. cs. 1196. kf. (1785) ff. 36-70.

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