Az Egri Ho Si Minh Tanárképző Főiskola Tud. Közleményei. 1972. (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 10)

geleitet wird, pädagogische und psychologische Forschung nicht nur mit­einander korrespondieren zu lassen, sondern auch zu verschmelzen, selbst­verständlich ohne die spezifischen Aufgaben und Gegenstände dieser Disziplinen zu leugnen. Über pädagogische Gesetze, Prinzipien und Regeln in ihrer Bedeutung für die Praxis Von Philosophen der DDR werden drei Hauptgruppen gesellschaft­licher Gesetze genannt [17]: a) Kausalgesetze als einfachste Form gesellschaftlicher Gesetze; b) funktional-strukturelle (oder Struktur-) Gesetze, worunter ein Gleichgewichts- und Konfliktgesetze verstehen; c) genetische (oder Bewegungs- bzw. Entwicklungs-) Gesetze, in de­nen erst die wesentlichen Merkmale der gesellschaftlichen Gesetze, ins­besondere ihr Entwicklungscharakter, vollständig ausgeprägt sind. Letz­tere fassen alle Merkmale, entsprechen also erst im vollen Umfang dem Begriff des gesellschaftlichen Gesetzes. Vor allem mit ihnen dürften wir es in der Pädagogik zu tun haben bzw. diese Art von Gesetzen wird uns die meisten Schwierigkeiten bereiten. Wir müßten prüfen, ob diese Einteilung auch für unseren Bereich zutrifft — hier sollten Grundlagenarbeiten weiter führen. Meines Erach­tens kann es nicht Anliegen der Pädagogik sein, einige Einteilungskate­gorien zu erarbeiten, wenn die von der Philosophie und Wissenschafts­theorie gewonnenen Erkenntnisse ausreichen. Oft wird auf die Gefahr hingewiesen, Gesetze und Bedingungen für ihre Wirksamkeit gleichzusetzen. Die Tätigkeit des Erziehers, die Entwicklung der Persönlichkeit im Kollektiv auf der Grundlage der parallel-pädagogischen Einwirkung würde ich — so formuliert — als Bedingungen für die Wirksamkeit von Gesetzen bezeichnen. Dagegen ist die „Formel": „Der Mensch entwickelt sich in der Tätigkeit" meines Erachtens durchaus als Gesetzmäßigkeit anzusehen. Diese Aussage ist so prinzipiell, daß aus ihr sowohl Philosophie als auch Psychologie und Pädagogik ihre Schlüsse ableiten. Für die Pädagogen reicht nicht aus zu formulieren, daß sie diese Tätigkeit führen müsse; auch der beste Päda­goge kann niemals alle Tätigkeiten der Schüler beeinflussen, geschweige denn führen. Die sowjetische Methodologie-Dikussion weist darauf hin, daß die Einheit von Erziehung und Selbsterziehung viel stärker zu beachten ist. Auch hier handelt es sich offensichtlich um eine pädagogische Gesetz­mäßigkeit. Das gilt auch für die SelbsterZiehung zur Tätigkeit, zum Ar­beiten, Lernen, Spielen, zur gesellschaftlich nützlichen und zur den ein­zelnen fördernden Tätigkeit überhaupt. Mehr und Mehr setzt sich die Erkenntnis durch, daß sozialistische Erziehung und Bildung den einzelnen zur Selbst ver vollkomimung im Sinne von Marx (sprich Selbsterziehung) befähigen und bereitmachen muß. Dabei werden Erziehung und Selbster­ziehung stets zusammenwirken, wenn sich auch die Relationen zueinan­58

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