Az Egri Ho Si Minh Tanárképző Főiskola Tud. Közleményei. 1972. (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 10)

also wieder auch wir selbst, die wir bildungspolitisch tätig sind, also Schulfunktionäre, pädagogische Wissenschaftler, Lehrer, Eltern. Also: pä­dagogische Ziele stellen wir uns selbst, unsere sozialistischen Bildungs­und Erziehungsziele sind Resultat des Denlkens von Millionen, finden in Dokumenten von Partei und Regierung ihren Niederschlag und bestim­men wieder das Handeln von Millionen. Von einer wissenschaftlich begründeten Politik und von einer poli­tisch-wirksamen Wissenschaft formulierte wissenschaftliche Gesetze sind gedankliche Widerspiegelungen objektiver Aufgaben und objektiv wir­kender Gesetze im Bewußtsein der Menschen. Insofern gibt es zwischen Gesetzen der Natur- und der Gesellschaftswissenschaften keinen Unter­schied. In unserem sozialistischen Staat sind das Lernen und Studieren für viele Werktätige zu einer selbsverständlichen Sache geworden, die sich damit auch die Gesetzmäßigkeiten und Gesetze der gesellschaftli­chen Entwicklung zu eigen machen, damit sie trotz aller Hemmnisse durchgesetzt werden. Ähnliches muß mit der Klasse der pädagogischen Gesetze und Ge­setzmäßigkeiten geschehen, damit auch im Erziehungsbereich das prak­tische Handeln unserer Brüger mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht wird. Das gilt natürlich insbesondere für den Pädagogen von Beruft wegen. Über die innere Widersprüchlichkeit pädagogischer Sachverhalte Das ivesentliche Verhältnis zwischen pädagogischen Erscheinungen. Seiten. Momenten, das sich in Gesetzen ausdrückt, schließ Widersprüche zwischen einzelnen pädagogischen Erscheinungen, Momenten, Bezugs­punkten ein. Es gibt sogar Formulierungen, nach denen das Wesen eines Gegenstandes die Gesamtheit ihrer inneren Widersprüche ist. Anders gesagt: Das pädagogische Gesetz drückt stets ein wesentliches, durchaus ividersprüchliches Verhältnis aus. Diese Eigenschaft auch des pädagogi­schen Gesetzes schließt ein. daß sich nicht nur die pädagogische Erschei­nungsform, sondern auch das Wesen eines pädagogischen Sachverhaltes und damit das pädagogische Gesetz selbst (wie auch andere Gesetze) sich entwickeln und verändern (denken wir nur an die Veränderung des sub­jektiven Faktors). Damit soll zugleich gesagt werden, daß nicht die Formulierung eines einfachen Verhältnisses zwischen zwei pädagogischen Bezugspunk­ten als Gesetz bezeichnet werden kann. Man muß sich hüten, jede pä­dagogische Binsenweisheit als Gesetz anzusehen; dennoch stecken in eini­gen vorgenannten Selbstverständlichkeiten pädagogische Gesetze, die allerdings wiederum erst als solche zu formulieren sind. Gmurman meint, daß wir über die pädagogischen „Wechselbeziehun­gen und ihre inneren Mechanismen" nach den äußeren Erscheinungen urteilen. Wie sollte das auch zunächst anders sein? Nur dürfen wir bei diesem ersten Urteil nicht stehenbleiben. Wenn nach Gmurman diese Wechselbeziehungen und ihre inneren Mechanismen alle in ihrer Ge­56

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