Gazdasági jog, 1942 (3. évfolyam, 1-10. szám)
1942 / 9. szám - Néhány szó a mezőgazdasági munkaügyi bíráskodás kérdéséhez
In dieser Nummer bringen wir ausser zahlreichen kürzeren Aufsätzen zwei Abhandlungen, und zwar den erster Teil einer Abhandlung von Ministerialrat Dr. vitéz Zoltán Guothfalvy Dorner über „Agrar- oder Industriestaat" und von Senatpräsident im Verwaltungsgericht Dr. Lajos Kullmann über „Die Wertunterschiedsreserve". Den Inhaltsauszug der ersteren geben wir wegen Raummangels in unserer nächsten Folge. Die Wertunterschiedsreserve. Die nachteiligste Bestimmung des neuen Gesellschaftssteuergesctzes (G. A. VII. vom J. 1940) ist in seiner wirtschaftlichen Auswirkung für die Unternehmungen jene Vorschrift, laut der die Vorräte einer Unternehmung (Material, Ware, Wertpapiere, Devisen und Valuten) mit dem Marktpreis bewertet werden müssen. Die nachteilige Wirkung bezüglich des öffentlichen Kredits und daher der ganzen Volkswirtschaft trachtete die Gesetzgebung schon während der parlamentarischen Verhandlung des Gesetzenwurfes dadurch zu eliminieren, dass die Unternehmungen ermächtigte den durch diese Bewertung entstandenen Mehrbetrag als Wertunterschiedsreserve unter die Passiven steuerfrei einzustellen. Durch diese gesetzlichen Bestimmungen entstand jene Streitfrage, ob diese Wertdifferenz als Rücklage behandelt werden soll, oder aber ob es genüge, eine Evidenzhaltung über diese Differenzen zu führen. Die Frage wird dadurch entschieden, dass die Bestimmung betreffend die Bewertung die Hauptregel ist; die Vorschrift bezüglich der Steuerfreiheit zeigt sich jedoch als Folge dieser Hauptregel und steht daher mit dieser in engem Zusammenhang. Eine Rücklage kann nur dort gebildet werden, wo durch die Bewertung eine aktive Differenz entstanden ist, die auf die passive Seite eingestellt werden kann. Demzufolge genügt es nicht, dass die Unternehmungen nur eine Evidenz über die Wertdifferenzen auflegen, sondern es ist erforderlich die Bewertung auch buchmässig durchzuführen und die sich dadurch ergebende aktive Differenz in die Bilanz entweder als offene oder als stille Rücklage einzustellen. 70009. — Révai nyomda, Budapest. F. k.: Dr. Szende Tibor 576 DAS WIRTSCHAFTSRECHT DIRITTO ECONOMICO DROITÉCONOMIQUE ECONOMIC LAW Chefredakteur: Rédacteur en chef: Dr. Ödön Kuncz öff. ord. Univ. Prof. — Prof. ord. d' Univ., Budapest Verantwortlicher Redakteur: Rédacteur résponsable: Dr. Iván Meznerics, Rechtsanwalt-avocat, Budapest.: Redakteure: Rédacteurs: Dr. István Cottely und Dr. Miklós Szabó, Rechtsanwälte-avocats, Bpest Erscheint in Budapest (Ungarn) jährlich zehnmal. — Paraît a Budapest (Hongrie) dix fois par an. Herausgeber: Das Seminarium für Handelsrecht an der Königl. Ungarischen Universität Péter Pázmány in Budapest. — Éditeur: Séminaire de Droit Commercial de l'Université Rl Hongrois Péter Pázmány d Budapest. Diesen Teil des Blattes betreffende Korrespondenz ist an Redakteur Dr. ISTVÁN COTTELY, Budapest (XI, Lenke-tér 7. IV. 4. ) zu richten. — Les correspondances relatives à cette partie de la Revue sont á adresser à dr. ISTVÁN COTTELY, rédacteur, Budapest (XI, Lenke-tér 7. IV. 4. ) Inhaltsauszüge aus der Nummer November 1942. Résumés du No Novembre 1942.