Gazdasági jog, 1941 (2. évfolyam, 1-10. szám)
1941 / 2. szám - A "veszély" kérdése adás-vételnél a római jogban. Custodia felelősség [könyvismertetés]
125 DAS WIRTSCHAFTSRECHT DIRITTO ECONOMICO ÜROIT ECONOMIQUE ECONOMIC LAW R^ae^enchef • Dr' Ödön KutlCZ öff. ord. Univ. Prof — Prof. ord. d' Univ., Budapest Verantwortlicher Redakteur : D j án Meznerics, Bechtsanwalt-atwcoí, Budapest. Rédacteur résponsable ' l^acteurí6-: Dr- István Cottely und Dr. MiklÓS Szabó, Rechtsanwalte-arocate, Bpest Erscheiiit in Budapest (Ungarn) jáhrlich zehnmal. — Parait a Budapest (Hongrie) dix fois par an. Herausgeber : Das Seminarium für Handelsrecht an der Königl. Ungarischen Universitat Péter Pázmány in Budapest. — Éditeur: Séminaire de Droit Commerciat de l'Université Rl Hongrois Péter Pázmány d Budapest. Diesen Teil des Blattes betreffende Korrespondenz ist an Redakteur Dr. ISTVÁN COTTELY, Budapest (XI, Lenke-tér 7. V. 5.) zu richten — Les correspondanees relatives á cctte partié de la Revue sont d adresser d dr. ISTVÁN COTTELY, rédacteur, Budapest (XI, Lente-tér 7. V. 5.) Inhaltsauszüge aus der Nummer Február 1941. Résumés du N° Fevrier 1941. Die Kriegswirtschaft in Európa. — Lipót Baranyai's Rede in der Generalversammlung der Ungarischen Nationalbank. — Die Kriegswirtschaft stellt das Wirtschaftsleben vor eine doppelte Aufgabe Die eine besteht darin, dass die Industrie die zur Aufrüstung notwendigen Güter zu erzeugen hat, die andere ergibt sich daraus, dass die ausserordentlich lebhafte Bescháftigung der Kriegsindustrie eine plötzlich steigende Konjunktur auslöst, welche die Ansprüche der Zivilbevölkerung und daher den Verbrauch in grossem Masse steigert. Nach einer bestimmten Zeit gelangt es überall zu einer Lage, in der der Produktionsapparat — entweder zufolge der vollen Ausnützung der Kapazitát, oder der Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten oder aus áhnlichen Grundén — mit den gestellten Erfordernissen nicht mehr Schritt haltén kann. In diesem Falle muss eine Entscheidung entweder für die Kriegsbedürfnisse oder aber für die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung getroffen werden. Die Entscheidung steht fest ; sie kann nur für eine Beschránkung des Verbrauches der Zivilbevölkerung stimmen. Was wir im Reiche der Güter als ,,Verbrauchseinschránkung" bezeichnen, nennen wir in der Geldwirtschaft „Sparsamkeit". Dieser Sparsainkeit müssen wir uns unter allén Umstánden unterwerfen, da ohne diese den Bedürfnissen der Landesverteidigung — derén unbedingte Notwendigkeit nicht in Frage steht — nicht entsprochen werden kann. Eine Gesellschaft, die sich weder zur Sparsamkeit, noch zur Leistung der damit verbundenen Opfer béreit erklárt, stürzt ihr Wirtschaftsleben in die Inflation. Einer Inflationsgefahr kann und muss entgangen werden und dessen wirksamstes Vorbeugungsmittel ist die Sparsamkeit. Betrachten wir die Auswirkung der Kriegswirtschaft auf die Zukunft, so erblicken wir dif>