Gazdasági jog, 1940 (1. évfolyam, 1-10. szám)

1940 / 5. szám - A munkaviszonyt szabályozó legújabb jogszabályaink

335 UMSCHAU — REVÜ E In der Umschau der Mai-Nummer bringen wir eíne Zusammenfassung der Rechtssprechung des Monats April, weiters Aufsátze über die Reform der ungarischen direkten Steuern (Dr. Ádám Schmidt), über die Regelung der Lebensversichernng in der Kriegszeit im Frankreich (Dr. József Valló) und über das Problem der genossenschaftlichen Rückvergütung vom recht­lichen Standpunkt aus gesehen (Ku). Xachstehend schalten wir über den letzteren Aufsatz einen kurzen Inhaltsauszug ein. Das Problem der genossenschaftlichen Rückvergütung vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen Die Institution der genossenschaftlichen Rückvergütung ist genau so ein grundlegendes Prinzip der Genossenschaften, wie der Gedanke der Schadenverteilung im Versichenmgswesen. In der Rückvergütung áussert sich das Wesen der Genossenschaft d. i. die spezielle genossenschaftliche Kooperation. Bei der genossenschaftlichen Unternehrnung ist námlich nicht das Kapital, sondern die Mitwirkung der Mitglieder und die Inan­spruchnahme der Unternehrnung wichtig, der Überschuss rauss daher auch im Verháltnis dieser Mitwirkung oder dieser Inanspruchnahme verteilt werden. — Als den bestén Leitsatz der Verteiking des Überschusses ist die Beschránkung der Dividendenzahlung und die Unbeschránktheit der Rückvergütung anzusehen. Die Durchführung dieses Prinzips ist bei den verschiedenen Arten der Genossenschaften den Statuten zu überlassen. Die allgemeine das Genossenschaftswesen regelnde Gesetzgebung kann zwingende Rechtsnormen nur in folgenden zwei Richtungen aufstellen : 1. sie hat die Dividendenzahlung zu beschránken und 2. die Genossenschaft zur Schaffung einer je grösseren Rücklage zu verpflichten. Ku. RECHTSSCHÖPFUNG — LEGISLATURE Die Rubrik enthált eine Besprechung der im Monat April in Kraft getretenen gesetzlichen Verfügungen und einen Aufsatz über die das Arbeits­verháltnis regelnden neuesten ungarischen Rechtsnormen (Dr. Dániel Dénes). Über letzteren Aufsatz bringen wir einen kürzeren Inhaltsauszug in englischer Sprache. Recent Legislation for the Regulation of Conditions of Labour. Among the legislative measures of a social character, one of the most important is Law XXI of 1937, which regulates three important questions of the labour problem, namely hours of work, minimum wages and annual holidays witli pay. Apart from the exceptions laid down by the competent Minister for reasons of public interest or economic considerations, or having to do with the nature of the industry or occupation in question, the Law provides that the hours of office workers shall not exceed 44 per week, and that in generál, not counting intervals, the hours of other employees shall not be more than 48 per week. Work done over and above the 44 or

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