Gazdasági jog, 1940 (1. évfolyam, 1-10. szám)

1940 / 4. szám - Magyary Géza-Nizsalovszky Endre: Magyar polgári perjog [könyvismertetés]

268 Inhaltsauszüge aus der Nummer April 1940. Résumés du No Avril 1940. ABHANDLUNGEN — ÉTUDES Das Gesetz über die Landesverteidigung und das Privatrecht. Die jüngste Rechtsentwicklung schreitet im Gegensatz zu der Ideen­welt der französischen Revolution ohne Zweifel der klassischen Auffassung Plato's entgegen, die nicht nur die Bedienung der persönlichen Interessen als die ausschliessliche Aufgabe des Staates betrachtete, sondern behauptete, dass kein von einem staatlichen Eingriff notwendigerweise freier Interessen­kreis des Individuums bestehen könne. Die Rechtssysteme bedienen sich in weitgehendstem Masse der Möglichkeit einer staatlichen Intervention, wenn das Weiterbestehen oder die vitalen Interessen des Staates gefährdet sind. Die sich auf die Landesverteidigung beziehenden Rechtsnormen geben daher unzweifelhaft ein Gesamtbild jener Mittel der staatlichen Intervention auf dem Gebiet des Privatrechtes, denen wir eventuell im Rahmen anderer Rechtsnormen vereinzelt begegnen. Bei einer solchen Betrachtung der Verfügungen des G. A. II. vom Jahre 1939 ergeben sich im wesentlichen folgende Arten des staatlichen Eingriffs: I. Das Eigentum betreffend: a) Die Übernahme der Eigentums­berechtigung: 1. Die Entziehung des Eigentums (Expropriation, Ver­pflichtung zu einer endgültigen Übergabe, Inanspruchnahme). 2. Die Ent­ziehung des Besitzes (Zeitweilige Expropriation usw. ). 3. Übernahme zur Benützung bei Aufrechterhaltung des Besitzes des Eigentümers. 4. Die Entziehung der Verfügung des Eigentümers (Die Weiterführung eines Unternehmens auf Rechnung des Eigentümers), b) Die Beschränkung der

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