Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)

14 Telekkönyvi helyezínelés. schaftlich vorzunehmen, und sich zu diesem Zwecke in das Einvernehmen zu setzen. § 40. Ist eine Parzelle auf die im § 38 angegebene Art beschrieben worden, so werden die zunáchst liegenden Grund­stücke gegen diejenigen Seiten hin, mit welchen sie an jene Par­zelle angránzen, schon durch die Anführung der Kulturgattung und Nummer derselben genügend bezeichnet. § 41. Es ist daher zweckmássig, die Grenzbeschreibung erst dann im Register vorzunehmen, wenn über mehrere neben einander liegende Parzellen die übrigen Amsthandlungen der Lokalisierung vollendet sind. Hierauf ist zuerst bei derjenigen dieser Parzellen die Be­schreibung zu beginnen, bei welcher sie auf die im§ 38 bestimmte Art am vollstándigsten ausführbar erscheint, weil sich dann die Bezeichnung der angrenzenden Parzellen durch die Kulturgattung und Nummer der bereits beschriebenen Parzelle von selbst ergibt . Damit jedoch bei dieser Methode der Grenzbeschreibung keine Verwechslung der Parzellen eintrete, ist es unerlásslich, dass jede Parzelle gleich bei ihrer Lokalisierung mit dem Nummér­Zettel nach Weisung (les § 36 versehen werde. ij 42. Um die Grenzbeschreibung vornehmen zu können, muss früher <lie Lage des zu beschreibenden Grundstückes nach <len Weltgegenden sichergestellt werden, was nur mit Anwendung des Kompasses mit Verlásslichkeit bewerkstelligt werden kann. 43. Daher wird die Direktion jeden Kommissár, welchem sie den Auftrag erteilt, in einem bestürimten Bezirke die Grund­buchs-Vorarbeiterj mii Hilfe von drei Aktuaren in Angriff zu nehmen, mit zwei Kompassen versehen, damit die Lokalisierung in der für dieselbe günstigen Jahreszeit gleichzeitig in zwei Gemeinden (§ 13) vorgenommen und im ganzen Bezirke mit tunlichster Beschleunigung vollendet werden könne. íj 44. Der Kommissár ist für die sorgfáltige Aufbewahrung und zweckentsprechende Anwendung der Kompasse verant­wortlich und hat dieselben gleich nach vollendeter Lokalisierung der Direction zurückzustellen oder nach derén Anweisung einem anderen Kommissár zu übergeben. £ 45. Bei der Anwendung des Kompasses ist auf folgende Art vorzugehen : Der Kompass wird auf den Tischj welcher ohnehin zur Yornahme der bei der Lokalisierung vorkommenden Aufschrei­bungen mitgenommen werden muss gelegt und geöffnet. Beginnt die Magnetnade] eine freie Béwegung (Oszillierung), so ist der Kompass so zu richten, dass die blaue Spize derselben gerade über dem kleinen Striche links neben der lanie nach N (Nord) ruhig stehen bleibe. Dadurch sind nach den vier Linien, welcheausdem Zentrum naoh N (Nord), nach 0 (Ost), nach S (Süd) und nach W (West)

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