Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)
112 Telekkönyvi helyszínelés. wáhrend derselben íortzuführen. In demselben werden bloss die Zahlen der Lokalisierungs-Protokolle arigeführt. Die Anmerkung der Zahlen der Besitzbögen entfállt, weil diese bei der Unbrauchbarkeit des Lagerbuches auch nicht als Behelfe benützt werden können. 5. Anführung der Namen und s o n s t i g en Merkmale der Grundbesitzer in den Lokalisierung s-P rot ok o 11 e n. 5? 106. Die Anführung der Grundbesitzer in den Lokali>i( rungs-Protokollen hat in der Art zu geschehen, dass derZuname (Familien-Name) vorausgesetzt, dann der Beiname, wenn der Grundbesitzer einen solchen hat, in Klammern beigefügt; daneben der Vorname (Taufname) bemerkt und endlich die sonstige persönhche Eigenschaft angegeben wird. z. B. Xowak Emmerich; Bollnbruch (Laterna) Georg; Hansalik (Ranek) Martin; Schmiedt (Holzbauer) Franz; Nyári Gráf Anton. k. k. Feldmarschall-Leutnant. u. dgl. Bei Stiften. Klöstern und anderen Communitáten wird der Name odor Bezeichnung derééiben in folgender Weise aufgeführt, z, B. Piaristen-Kloster; Egbell, Gemeinde; Benediktiner-Stift am Maitinsbeig; Bistum-Neutra; Primatial-Herrschaft Neuháusel. Bei Staats- und öffentlichen Fc-ndsgütem wird der Name dee Fondes und darunter der Name des Gutes angegeben. z. B Beligionsfond; (}u1 Nádas; Kameralfond; Gut Semte; Invalidenfond: <-'ut Horitz. Bei ErwerbegeEellschaften sind die Firmen einzutragen, z. B. K. k. ausschl. priv. Zucker-Raffinerie der Gebrüder A. Müller. 6, Eintragung des Flachenmasses in dieLokalisior u»n[g s - P r o t o k o 11 e. | i? 107. Wenn bei der Vorerhebung ül er die Beschaffenheit der Steuer-Operate der Fali eintritt. dass dieselben als Behelfe jiicli). verwendbar erscheinen: so sind gleichzeitig die Grundbesitzer zu belehren, dass es in ihrem aussohliesslichen Interessé gelegen sei, das Fláchenmase der Grundstücke zur Eintragung