Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)

104 Telekkönyvi helyszínelés, § 85. Der Zweck der Skizzen besteht hauptsáchlich darin, dass in denselben die einzelnen Grundstücke durch Linien angedeutet und mit den Parzellen-Nummern bezeichnet werden, wodurch die Grenzbezeichnung im Parzellen-Register sehr ver­einfacht und verlásslicher wird. Dazu kommt noch der Vorteil, dass die Ausfüllung des Parzellen-Registers auf Grundlage der Skizzen und der auf dem Felde gemachten Anmerkungen auch bei ungünstiger Witterung im Zimmer vorgenommen werden kann. Da der Masstab, in welchem die Gemeinde-Vermessungs­Skizzen angelegt sind, nicht bei allén Rieden zureicht, um in denselben die Einzeichnung der darin gelegenen Grundstücke und die Anführung der Parzellen-Nummern vorzunehmen. so sind derartige Riede im grösseren Masstabe auf ein abge­sondertes Blatt abzuzeichnen. Liegen in einer Ried neben vielen kleineren Parzellen auch einige grosse Grundstücke. so ist bloss über den jenigen Teil, in welchem die kleineren Parzellen liegen, eine grössere Flur­Skizze anzufertigen. íj 86. Da es sich bei der Anwendung der Skizzen vorzugs­weise nur darum handelt, in denselben alle bei der Lokalisierung vorgefundenen Grundstücke nach ihrer topographischen Lage zu verzeichnen. so ist dabei auf das Fláchenmass derselben nur insoweil Etücksicht zu nehmen, dass auffallend grössere und kleinere Parzellen auch in der Skizze verháltnismássig etwas grösser und kleiner angedeutet werden. In derselben Weise ist auch bei der Darstellung der Figuren der Grundstücke vorzu­gehen. h) A II w endunf! ti e r tt k i /. / e n l> e i d e r O r t s r i e d. íj 87. In die Skizzen der Ortsriede sind nicht die eigentlichen Intravillanen, sondern nur die Gassen. Plátze, Strassen. Wege und Báche einzuzeichnen, weil diese vollkommen genügende Grenzlinien darstellen, um die darán liegenden Intervallinen im Parzellen-Register auf eine einfache und yerlássliche Art be­schreiben zu können. So genügt^bei Gebáuden die Nr. und die Angabe der Grenze nach einer Weltgegend : bei Gárten undTretplátzen die Anführung der Xr. des Gebáudes. an welchem sie liegen und die Bezeichnung der Grenzlinie. an weloher sie enden. In unregelmássig gebauten Orten kommen háufig Fálle vor, wp bloss Ein- oder Auffahrten oder Fusstége zu einigcn Háusern führen, bei welchen daher in dem Parzellen-Register die Aüffahrt oder der Fussteg zur Nr. (z. B. -\ 25) als Grenzbezeichnung Mutzuíülucn ist. § 88. Es kommen auch solche Fálle vor. wo zahlreiche Grund-Parzellen, wie Gárten, Tretplátze, Krautácker u. dgl.,

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