Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)
102 Telekkönyvi helyszínelés. Ried Csatár. 1200 Weingarten. 1201 Wiese. 1202 Weingarten. 1203 Weide. Wird der Besitzer dieser Parzellen befragt, ob er in der Ried Csatár 2 Weingarten, eine Wiese und eine Weide besitze. so lautet die Antwort : Ich besitze in der Ried Csatár nur einen Weingarten. Auf welche Weise die 4 Parzellen-Nummern entstanden sind. wurde im § 53 erklárt. In diesem und jedem anderen áhnlichen Falle werden die mehreren Parzellen-Nummern im Interims- und Parzellen-Register eingeklammert. Die Grenzen eines solchen Grundstückes werden bloss nach dem áusseren Umfange desselben gleich bei der ersten Parzel en~ Nummer nach den Weltgegenden ganz in derselben Weise bezeichnet, als wenn das Grundstück nur diese einzelne ParzellenNummer hátte. Die Grenzrubriken der, weiteren eingeklammerten Parzellen-Nummern sind mit einem Querkreuze durchzustreichen. § 80. Ist ein Grundstück. bei welchem die Grenzbezei címung nach Weisung des vorhergehenden Paragraphs stattgefunden hat. bei einem anderen Grundstücke in einer der Grenzrubriken als Grenze anzuführen, so wird bloss die erste Parzellen-Nummer angesetzt, z. B. Weingarten 1200. b) Zweiter Fali. >; 81. Es kommt sehr háufig vor. dass die mehreren ParzeüenNummern eines und desselben Grundstückes nicht in ununterbrochener Reihe aufeinander folgen, z. B. Ried Hora. 800 Weingart n. 801 Wiese, 802 Weingarten, 803 » 804 Wiese u. s. w. 805 — 820 Weingarten, 821 Feldweg, 822 Weingarten u. s. w. 823 — 841 » 842 Weide, 843 Weingarten, 844 Weide, Bei der Lokalisierung ergibt sich, dass die Parzellen-Nummern 800. 801. 843 und 844 den Weingarten des A.