Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)

1854. jul 23.-i rendelet 59. §. 89 U. S. W. Im Protokolle des Josef ist einzutragen : 161. Schönau. Hansalik Josef, Schneider, verehelicht mit Maria, geborenen Hansalik Y2 Ansássigkeit ; oder Halbwirtschaft ; oder V3 Ansássigkeit. I. Dazu gehört zur Hálfte oder zu einem Drittel (siehe Protokoll 160) : 106 Haus-Nr. 35 samt Hofraum ; 107 Garten ; 108 Tretplatz. Müller. Ausschuss. Dazu gehört folgendes Extravillanum : ^ : 2 J. 78 H ; — : — 1200 n. b 1— a '—1 U. s. w. Müller. D) Habén die Geschwister Hansalik Martin und Josef nebst der Vertheilung des Extravillanums auch das Wohngebáude Nr. 35 unter sich physisch nach bestimmten Stuben und sonst in sichtbarer Weise, wie z. B. den Bodenraum durch Bretter­wánde oder Verschallungen abgeteilt, sind jedoch in gemein­schaftlichem Besitze des übrigen Intravillanums geblieben, so wird es im Protokolle 160 heissen : 160. Schönau. Hansalik (Ranek) Martin, Bauer, ledig Y2 Ansássigkeit. I. 106. Haus-Nr.—. a Dazu gehört gemeinschaftlich mit Haus-Nr. (siehe Protokoll 161) : — der Hofraum ; 107 «. Garten und 108 « Tretplatz. Müller, Auschuss. Dazu gehört folgendes Extravillanum : 6-^°:2 J. 78 •; ~ :1 J. 320 Q Müller, Ausschuss.

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