Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)
18-54. jul. 23. -i rendelet 59. §. 87 Protokolle unter Beisetzung des aus dem Pachtvertrage ersichtlichen Gesamtf áchenmasses zu erfolgen. Es wird von dem Herrschafts-Besitzer abhángen zu bestimmen, ob derlei Ansiedlungen lediglich als Bestandteile der Herrschaft in die Grundbuchseinlage derselben einzubeziehen, oder ob für dieselben abgesonderte Grundbuchseinlagen zu verfassen sein werden. III. Bei geraeinschaftlichen und geteilten Ansássigkeiten. § 59. Bei gemeinsehaftlichen und geteiltén (Bauernoder Háusler)- Ansássigkeiten ist mit Rücksicht auf die am meisten vorkommenden Fálle auf folgende Art vorzugehen: A) Wenn eine Ansássigke. t mehreren Personen(Geschwistern, Familien) gemeinschaftlich gehört und eine physische Teilung weder des Intra- noch des Extravillanums stattgefunden hat so ist im Sinne des § 12. a und b der Veiordnung vom 18. April 1853 die Ansássigkeit als ein einziger Grundbuchs-Körper zu behandeln, somit auch nur ein Protokoll für alle Mitbesitzer zu eröffnen. Ergibt sich aus der Erhebung des Rechtes zum Besitze, dass jedem Mitbesitzer ein gleicher Anteil an der ganzen Ansássigkeit zusteht, oder dass denselben teils grössere teils kleinere Quotteile gebühren, so ist bei jedem Mitbesitzer der Quotteil auszudrücken. Demnach hat das Lokalisirungs-Protokoll zu lauten, z. B.: 34. Schönau. Mitbesitzer sind die Kinder und Enkeln des im Jahre 1850 verstorbenen Bauers Schulz Andreas, und zwar: 1. Schulz Andreas, Bauer, verehelicht mit Anna, geborne Zapletal, zu einem Drittel; 2. Schulz Josef, ledig, Korporai im k. k. Infanterie-Regimente Nr. 28, zu einem Drittel; ferner die beiden minderjáhrigen Kinder des im Jahre 1849 verstorbenen Sohnes Johann, Schmiedgegellen, und zwar: 3. Schulz Marié, zu einem Sechstel und 4. Schulz Johann, zu einem Sechstel. Ganzé Bauern-Ansássigkeit. I. 100. Haús-Nr. 42 samt Hofraum. 101. Garten. 102. Tretplatz. Schulz, Vorstand. 432. 476. Schulz. 1638. 1672. (1733 u. 1734): —: 1500 Q U. s. w. Schulz.