Dárdai Sándor (szerk.): Közigazgatási döntvénytár. A kormány és kir. Curia elvi jelentőségű határozatai és szabályrendeletei. Ötödik folyam (Budapest, 1879)

56 M. minta az 1878. évi 51074. számhoz. N Erlagschein. Von _ sind aus Anlass der beabsichfcigten Verehelichung des Herrn mit die untén verzeichneten Obligationen als Militár-Heirathscaution bei der unterfertigten Casse erlegt worden. Die fálligen Zinsen dieser Obligation ist die zu derén Auszahlung angewiesene Casse, insolange, als sie nicht von der bewilligten Auflö­sung des Cautionsbandes amtlich verstándigt ist, an d oder dessen Wittwe zu erfolgen berechtigt. Die Obligationen selbst aber können an d oder ausgewiesenen Kechtsnachfolger erst dann hinausgegeben werden, wenn das bohe k. u. k. gemeinsame Kriegs-Ministerium die Auílösung des Cautionsbandes bewilliget hat, diese Bewilligung ausgewiesen und ein ungestempelter, von d oder legitimirten Bechts­nachfolger gebörig gefertigter Empfanschein beigebracht wird. Dieser Erlagschein kann zwar an Jedermann verpfándet oder eigenthümlich übertragen werden, jedoch immer nur unbeschadet des auf den Obligationen haftenden Cautionsbandes und des de _ oder dessen Wittwe zugehörigen Zinsen ­Genusses. Verzeichniss der Obligationen. Kategorie Serié Nnmmer °/o B e t r a g einzeln Zinsen-Termine Anmerkung Znsammen . . . D. i.OnlriftTi = Budapest, am 18 Von der Cassa.

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