Dárdai Sándor (szerk.): Közigazgatási döntvénytár. A kormány és kir. Curia elvi jelentőségű határozatai és szabályrendeletei. Ötödik folyam (Budapest, 1879)
56 M. minta az 1878. évi 51074. számhoz. N Erlagschein. Von _ sind aus Anlass der beabsichfcigten Verehelichung des Herrn mit die untén verzeichneten Obligationen als Militár-Heirathscaution bei der unterfertigten Casse erlegt worden. Die fálligen Zinsen dieser Obligation ist die zu derén Auszahlung angewiesene Casse, insolange, als sie nicht von der bewilligten Auflösung des Cautionsbandes amtlich verstándigt ist, an d oder dessen Wittwe zu erfolgen berechtigt. Die Obligationen selbst aber können an d oder ausgewiesenen Kechtsnachfolger erst dann hinausgegeben werden, wenn das bohe k. u. k. gemeinsame Kriegs-Ministerium die Auílösung des Cautionsbandes bewilliget hat, diese Bewilligung ausgewiesen und ein ungestempelter, von d oder legitimirten Bechtsnachfolger gebörig gefertigter Empfanschein beigebracht wird. Dieser Erlagschein kann zwar an Jedermann verpfándet oder eigenthümlich übertragen werden, jedoch immer nur unbeschadet des auf den Obligationen haftenden Cautionsbandes und des de _ oder dessen Wittwe zugehörigen Zinsen Genusses. Verzeichniss der Obligationen. Kategorie Serié Nnmmer °/o B e t r a g einzeln Zinsen-Termine Anmerkung Znsammen . . . D. i.OnlriftTi = Budapest, am 18 Von der Cassa.