VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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Ol Setzung des diesseitigen Gebietes durch einen bewaffneten Haufen von Fremden auf jeden Fall als eine Feindseligkeit angesehen werden muss, sie mag nun mit Überlistung oder Gewalt bewirkt werden, kurz oder lange dauern, einige oder keine besondere .Folgen haben. Es war daher die unbezweifelte Pflicht des Militär Commandanten> diese Feindseligkeit mit Gewalt zurückzuweisen und ein ebenso unbegreiflicher als sträflicher Missgrif, damit auch nur einen Augenblick zu säumen. Eine Anfrage war umso unnothiger, da die Befehle so oft, klar und nachdrücklich wiederholt worden sind, an der Gränze jede Verletzung auf der Stelle mit allem Nachdrucke abzuschlagen. Es stehet nicht in der Befugnis eines kommandirenden Generals über die, wenn auch nur augenblikliche Besetzung irgend eines noch so unbedeutenden Punktes auf dem Gebiete Seiner Maiestät in Unterhandlung mit Auswärtigen zu treten. Der Herr Feldmarschallieutenant werden sich hiernach von selbst bescheiden, dass die sträfliche Unthätigkeit des Obersten Perss und ihre Nachsicht und Verzögerung damit keinesweegs gerechtfertiget sind, dass der Muhasil die Besetzung der Kriegs-Insel selbst verlangte, dass nur wenig gegen Belgrad gefeuert wurde, die Batterien auf dem angeschwemmten Theile der Insel errichtet waren und die Servier endlich mit einer grundlosen Entschuldigung von selbst wieder ruhig abzogen. Alle diese Gründe wären vielmehr geeignet, zu beweisen, dass der kaiserliche Hof mit einer der kämpfenden Partheyen im Einverständnisse stände, als die oft und laut angekündigte Neutralität zu beurkunden, wenn die Sache irgend einmal zur Sprache kommen sollte. Wie sehr dadurch die bisher so allgemein anerkannte Rechtlichkeit des politischen Sistems der oesterreichischen Staats-Verwaltung kompromittirt würde, wie schwach auf der andern Seite der Staat in den Augen seiner Nachbarn erscheinen müsse, der sich von einem undisziplinirten Haufen benachbarter Insurgenten auf seinem eigenen Gebiete ungestraft beleidigen und mit den Waffen in der Hand biss zu Verhandlungen herablässt, ist so einfach und klar, dass ich es nur bedauern kann, darüber noch eine Belehrung erlassen zu müssen. Seine Maiestät der Kaiser haben auch im gerechten Unwillen über diesen beleidigenden Vorfall nicht nur ihr Missfallen zu erkennen gegeben, sondern auch sogleich zu Befehlen geruht, dass insolang von einer Früchten-Aushülfe für die Servier keine Rede seyn könne, bis eine hinlängliche Genugtuung für diese grobe Beleidigung geleistet seyn würde. Der Herr Feldmarschallieutenant werden die unterstehenden Behörden und insbesondere das semliner Militär Commando, hiernach gemessen anweisen und sich wegen Einstellung der Früchten-Ausfuhr für die Servier auch mit dem banna-