VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 472
47.2 Noch im Jahre 1808. hat ein nach Servien desertirter Korporal von Benjovsky Nahmens Michael Buszer im geheimen Weege bey Seiner Majestät unmittelbahr unter der Versicherung den Pardon angesucht, dass er verschiedene sehr wichtige Entdeckungen machen wolle, wenn er ohne Besorgung einer Strafe ruckkehren und in seiner vorigen Charge jedoch nicht bey Benjovsky, sondern bey Spleny wieder eintretten und fortdienen könnte. Auf den diesfals unmitelbahr mir zugekomenen allerhöchsten Befehl Seiner Majestät vom 29. April 1808. habe ich sogleich solch geheime Verfügungen getrofen, dass Buszer herübertretten konnte, der auch am 11. Julii besagten Jahrs bey Neu Borcsa herüberkam und sogleich in die Kontumaz nacher Semlin gebracht wurde. Nach vollstreckter Kontumaz machte derselbe unter mehr andern die Anzeige, dass sich auch ein banquerotirter Handelsmann Nahmens Georg Popovics zu Belgrad als Weinhändler befinde und mit denen Servianern in gutem Einvernehmen als Kundschafter zu sein scheine. v Diese des Korporals Buszer verschiedene Aussagen unterlegte ich am 17. Julii daraufhin Seiner -Majestät dem Kaiser und erhielt gleich unmitelbahr auf diesen meinen allerunterthänigsten Vortrag die hohe Bestätigung der in Ansehung des Buszer getrofenen Verfügungen, mit der Weisung, insoweit die Entdekung derselben auf das Banat einen Bezug nehmen, solche auch dem dortigen komandirenden Herrn Generain zur behörig weitern Vorkehrung mitzutheilen, welches dann auch in schuldigsten Vollzug gesezt wurde. Hierauf erhielt ich unterm 25. November von Seiner kaiserlichen Hocheit den General Grunz Directeur Erzherzog Ludwig die Weisung, dass zwar der komandirende General im Banat über die demselben mitgetheilten und auf die dortigen Gränzen Bezug nehmenden Entdekungen des Buszer die nähere Untersuchungen veranlast, selbe sich aber nicht bestättiget haben; nur sey erhoben worden, dass der banquerotirte Kaufmann Georg Popovics sich in Belgrad als Weinhändler befinde, jedoch als ein Kundschafter der Servier nicht bekannt sondern nur insoweit verdächtig wäre, weil er ein Mitglied der zu Belgrad aufgestelten Polizey seyn soll. In dieser Hinsicht trugen mir demnach Seine kaiserliche Hocheit auf, die Verfügung zu trefen, dass gegen ihme Popovics nach den Emigrations Gesätzen verfahren werde. Ich erstattete darüber Seiner kaiserlichen Hocheit den Bericht und theilte die höchste Weisung auch der königlichen hungarischen Statthalterey mit, um, weil Popovics der prowinzial Jurisdiction unterstehet, das Emigrations Verfahren wider denselben nach Befund einleiten zu können und liess davon auch ihme