VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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36 mandanten von Schabatz Hassan Pascha bereits die diesfällige Weisung in Händen haben, so erinnere ich denenselben auch das ge genwärtig neuerliche Ansuchen des Suleiman Pascha, um sich dar nach auch in diesem und einem jeden solchvorkomenden Falle be nehmen zu wollen. Für das Militär Commando. Das hier anschlüssige Schreiben an den bey Schabatz ange kommenen bosnischen Armee Commandanten Suleiman Pascha wolle das Militär Commando in das türkische übersetzen und zur weiters behörigen Zustellen dem Herrn Obersten von Obuchina zu kommen machen. Ha npeoj страни пише : An den bosnischen Armee Komandanten Suleiman Pascha, den k. k. peterwardeiner Regiments Commandanten Herrn Obersten von Obuchina und das semliner Militär Commando. Peterwardein, am 2. August 1806. Exp. Geneyne. Концепт. Bpoj 992. IX. Петроварадин, 13. августа 1806. Бароп Џенејин јавља надвојводи Jlydeuzy, da je подузео мере за cee евентуалпости na кордону od Земуна do Раче u da се лично уверио da je cee учињепо no налогу. Sowohl nach denen von Seiner königlichen Hoheit den Generalissimus unterm 9. April 1804. No 1047 gnädigst ertheilten Grundsätzen über das diesseitige Benehmen bei den Unruhen in Servien und über die von Euer königlichen Hoheit am 28. März B. 745 und vom 16. April dieses Jahres B. 939 erlassenen Verordnungen habe ich nicht nur denen Herrn Regiments und Kordons Komandanten die nöthigen Belehrungen ertheilt, sondern selbe auch in jeden Fällen zum wechselseitigen schnellen Einvernehmen angewiesen, auch sind zu desto sicherer Erreichung der wechselseitigen Unterstützung und Hindanhaltung aller Unfüge in alen drei Grenz Regimentern die Allarme Stangen und Mersern bereits aufgestellt und alle Anstalten durch die Besezung des Cordon vom Semlin bis durch das gradiscaner Regiment so getrofen worden, dass von einem District dem anderen, besonders auf denen Gräntz Punkten Semlin, Bolievcze, Klenak, Mitrovitz und Racza sogleich die nöthige Unterstützung mit Nachdruck geleistet werden kann, auch habe ich mich von der pünktlichen Befolgung des angeordneten durch die persönliche schon