VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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ist, können in Fällen, wo sich aus Forcht oder wehrend des Kampfes jenseitige Familien herüberflüchten, selbe, wenn sie nicht bewafnet sind und nicht in ganzen Massen auf einmal herübertretten, aufge nomen werden. Da nun nach einer soeben herabgelangt hohen Verordnung vom 16. dieses No 939 B. Seiner Majestät aus Rücksichten der Menschlich keit zu gestatten geruhen, dass denen jenseitigen Unterthanen auch dann die Aufnahme in dem diesseitigen Gebiete nicht versaget werden solle, wenn sie in grösseren Massen herüber zu tretten verlangen, nur sollen sie in diesem Falle unbewafnet seyn oder ihre Waffen am Cordon ablegen, auch soll kein gegründetes Besorgniss obwalten, dass sie dem Staate aus Mangel an Unterkunft und Nahrung zur Last fallen. .Dem etc. wird daher in Bezug auf die diessfällig eingangs er wehnte Verordnung auch diese allerhöchste EntSchliessung bekannt gemacht, um sich in vorkomenden Fällen, darnach behörig benehmen zu wissen. Ha npeoj страни пише : An das peterwardeiner, brooder und gradiscaner Regiment. Peterwardein, am 30. April 1806. Exp. Geneyne. Коицепт. Bpoj 521. I V. Петроварадин, 12. маја 1806. Барон Џенејин преговара Јакову Непадовићу u поп Луки, што су њихови људи отели три лађе аустријског поданика Јована Ђукаса, тражи повратак лађа, накнаду штете u пајстрожију казну за отимаче u отказује сваку везу са Србијанцима у будуће. У jedno издаје петроварадинској региментн малог у овој ствари. Für die ersteren. Mit der grössten Erstaunen habe ich vernehmen müssen, dass Ihr Euch unterstanden habt, drey dem k. k. Unterthan und Handelsmann Jovan Wukass von Semlin zugehörige Schiefe mit dürren Obst und Bauholz beladen, selbst auf der kaiserlichen Seite anzugreifen und gewalthätig hinüberzunehmen und zu berauben. Ist diess der Dank und die so oft vor Gott beschworne Erkenntlichkeit gegen diese Seite? Für alle, die Euch und Euren unglücklichen Angehörigen so vielfältig erwiesene freundschaftliche Unterstützung und Wohlthaten, für die freundschaftliche Aufnahme und Rettung