VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 292
202 Gubernial Pass vorweisen und selber nur bis Karlstadt und wieder zurük lautet, ohne weitern mit deme zurükgewiesen werden, dass sie sich dadurch sehr strafbahr gemacht und nach den bestehenden Verordnungen unter der Wache zurükgeführt zu werden verdienten, dass sie sich ausser der Routte und Bestimmung ihres Gubernial Passes so weit und bis an die Gränze herabzugehen unterfangen haben. Solten sie aber blos mit einem Pass von Karlstadt zu Semlin erscheinen, so sind selbe gleichfals mit deme zurükzuweisen, dass sie von einer andern als- ihrer eigentlichen Behörde Pässe genomen und an die Gränze herabgekomen seyen, dann dass nur gegen Pässe des hierländigen General Komando der Hinübertritt in das jenseitige Gebieth gestattet werden könne. Wenn selbe aber allenfals wohl gar irgendwo heimlich hinausschleichen wolten und entdeckt würden, sind selbe anzuhalten, ihre Effekten und Papiere zu untersuchen und samt ihnen hieher zu schicken. Überhaubt für jeden Fall die Anzeige von ihrem dortigen Eintreten ungesäumt zu erstatten. Für den Metropoliten. Wie es mir von dem Gubernium zu Fiume zu vernehmen gekomen ist, haben sich die Griechen dasselbst in unerlaubte Verhältnisse mit denen Serviern eingelassen und zu Gunsten dieser zu Triest und Fiume durch 2 servische Deputirte eine Samlung in geheim veranstaltet, der griechisch nicht unirte Pfarrer Johann Priza von Fiume auch um einen Gubernial Pass angesucht, um in Geselschaft des dortigen Handelsmann Gabriel Pantelich über Karlstadt, Agram und Koprenitz nacher Semlin zu reisen. Da aber dieser Pfarrer eben zur vorangeführten Samlung behülflich gewesen ist und nun auch in der Absiecht nach Semlin zu gehen willens seyn dürfte um entweder selbst hinüber zu gehen oder von Semlin aus die Sache zu berichtigen, so ist demselben der Pass von dem Fiumaner Gubernium nur für die nach seiner Angabe bey dem Consistorium zu Karlstadt zu berichtigenden Amtsgeschüfte bis dahin auf Hin- und Rückreise und nur auf 10 Tage ertheilt worden. Es ist aber in Erfahrung gekomen, dass dieser Geistliche die Absicht habe, sich zu Karlstadt, wohin derselbe mit seinem Reisegefährden am 13. dieses abgegangen ist, mit anderen Documenten versehen zu lassen und seine vorgehabte Reise nacher Semlin fortzusetzen, daher dann auch gedachtes Gubernium das Ansuchen gesteh hat, auf diesen Geistlichen und seinen Reisegeselschafter ein aufmerksames Auge bestellen und durchaus den Übertritt nach Servien nicht gestatten, sondern ihme aus Mangel des ordentlichen Passes seiner Behörde zurückweisen oder anhalten lassen zu wollen.