VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 283
283 mittelst ihren Zuschriften von 17. und 18. des verstriechenen Monats May nach dem alten Styl ihren auf vorerwehnte Art vorgeblichen Aufenthalt jenseits beständigen, aber solche nicht wohl eher ausliefern können, bis sie nicht hierzu, von ihrem Synod aus Bellgrad, wohin sie die schuldige Anzeige bereits gemacht haben sollen, die Weisung erhalten und versichern, dass sie in dieser Angelegenheit mir das weitere noch nachträglich bekannt machen würden. Obwohl ich mir vorbehalte, auch den weiteren Erfolg diesfalls unterthänigst anzu zeigen, so bin ich gleichwohl im voraus überzeugt, dass diese Com mandanten hierbei verschiedene Ausflüchten zu machen und die Aus lieferung derselben auf alle mögliche Art verhindern und zu erschwe ren suchen werden. Daher ich das ohnvorgreiflich unterthänigsten Dafürhaltens wäre, dass ihre Reklamiruing als k. k. Unterthanen erst dann erfolgen dürfte, wenn Euer Excellenz deshalben sich selbst un mittelbar an den Synod zu verwenden geruhen wollten, da nunmehr ohnehin ihr Aufenthalt schon bekannt ist. Von Leuttner, Oberst. {Ja стране пише: An Seine des kaiserlichköniglichen Herrn Generalfeldmarschall lieutenant und General Divisions Commandanten Baron von Lutter mann Excellenz. Mitrowitz, am 2. Juny 1808. Ra полеђини пише: . ... Praes. den 5. Juny 1808. Da diese Aeusserung des Herrn Obersten von Leutner auf die General Commando Verordnung von 13. vorigen Monats Bezug hat, so wird selbe vom Divisions Commando dem General Commando anmit unterlegt. Peterwardein, den 6. Juny 1808. Baron Lattermann. Оригинал. (VIII. Земун, 5. јуна 1808. Обрштар Repe јавља гепералу барону Латерману, da je објавио српском Нравитељствујућем Совјету затварање границе према Србији u саопштава утисак, који je та вест пзазвала међу члапоџижа Совјета. Zufolge den 3. abends erhaltenen hohen Befehlss Seiner des Herrn Landes Comandirenden Generain Excellence, dass alhsr Verkehr, Handel und Besprechung mit denen Servianern ,aufgehoben,