VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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10 Von welch ein so andern auch dem Pascha zu seiner Beruhi gung die Mittheilung und einem etc. den gehorsamsten Bericht mit deme erstattet wird, wie man sich sowohl über das Benehmen im vorligenden Falle, als für künftig in der Folge wahrscheinlich noch öfters in Vorschein körnende derley Ansinnungen der jenseitigen Obrigkeit, die hohe Gesinnung erbitte und es wird von dem obste henden zugleich auch der k. auch k. k. Internuntius in die Känntniss gesezt. Für den Rastel Inspector Bencsevich zu Mit t r o w i t z. Es hat der dermalige belgrader Pascha Sulleiman seine Ver legenheit hieher zu erkennen gegeben, in die er dadurch versezt worden ist, dass die jenseitig servischen Unterthanen die grossherr lichen Abgaben abzuführen unter verschiedenen nichtigen Vorwän den verzögern, mithin er Pascha auch ausser Stande gesezt wäre, denen grossherrlichen Truppen den gebührenden Sold zu entrichten. Ich eröfne solches dem Herrn Inspector in der Absicht, um gelegenheitlich dem einen oder dem andern der servischen Ober häupter diessfalls den wohlmeynenden Rath zu geben, sich in der Abfuhr der grossherrlichen Praestationen umso weniger etwas zu Schulden lassen zu wollen, als sie dadurch sich unmitelbahr gegen die Pfordte verfänglich machen und diejenige Behauptung, die sie bisher immer und bey jeder Gelegenheit geäussert haben, dass sie gegen die Pfordte forthin getreu und gehorsam sind,, ganz vernichten würden, mithin nicht mehr für gute und gehorsame Unterthannen der Pfordte angesehen werden könnten, wovon die Folgen für sie sodann auch sehr unangenehm seyn würden. Ha npeoj er pan u u ume : An den belgrader Pascha Suleiman, das semliner MilitärKo mando, den Hof Kriegs Rath und das Rastellamt zu Mitrowitz. Peter wardein, am 21. August 1805. Exp. Geneyne. h'oniicur. Bpoj ИН14. Y. Веч, 30. августа 1805. Parnu савет налаже бароиу Џеиејину, <)а осујети давање зајм® Сулејман-паши od стране зелунских трговаца. Auf die in dem Berichte vom 21. laufenden Monats Pr. 1094 gestellte Anfrage findet man dem General Commando zu erwiedern, dass in der Folge dem Gouverneur von Belgrad nie mehr zu gestat-