VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 157
157 erneuerten Aufstand in Szymien ermuntern sollen,, herubergeshickt worden. Einem davon ist man auf der Spur,*der zum Beweise seiner wahrhaft sein sollenden Sendung einen Apfel und einen Ducaten vorgezeigt hat. Pro No. 2. allein. Von einer Bataille bey Viddin hat man keine Bestättigung. Ausser der schon den 18. berichteten Bataille bey Gross Ostrovo ist man von einem vorgefallenen Gefecht in gar keiner Kenntniss. Auf der diesseitigen türkischen Grenze hat man keine beson dere Nachrichten erhalten, dass die hier abgehaltene Exercier Lager Anlass zu Besorgniss gegeben hätte, welches man vorzüglich dem zu zuschreiben glaubt, dass man dem leeren Geschwätz der bey Brod handelnden carlstaedter Kaufleute auf solche Art widerspro chen hat, dass ihre unvernünftige Aussagen keinen Glauben fanden und welche sonst lehr als die Exercier Lager dazu beygetragen haben, würden denen Türken Besorgnisse einzuflössen. Welches man sich die Ehre giebt, auf die gefällige Noten vom 13. und 15. September zu erwiedern. C поља пише: An 1. das löbliche k. k. carlstaedter, varaszdiner Grenz General Commando; 2. das banal Grenz.General Commando. Peterwardein, am 26. September 1807. Exped. Simbschen. Копцепт. Bpoj 177. LXXIX. Стара Градишка, 31. септембра 1807. Уходске вести о догађајима у Босни. Der Christen-Vorsteher aus Berbier Jovan Jancsich hinterbrachte die Nachricht, dass an alle Kapitaine Bossniens vom Guverneur der Befehl ergangen seye, von jedem Dorfe 5 der besten und vermöglichsten Männer, als auch alle Poppen in die Festungen zu ziehen und einzukärkern. Die hierzu ausgewählten sind auch schon beruffen, sich bei ihren Obern zu stellen, dasselbe aber die Absichten der Türken zu erraten glauben, wollen sich solche im jeden Fall bei der mindesten Gewalt widersetzen, wozu einem Aufruhr bereits alle Anstalten getroffen worden wären. Inzwischen gehet denen jennseitigen ein Haupt Artickel, die Munition, ab, um welche bemeldter Jovo Jancsich das bittliche Ansuchen erneuerte, jedoch aber vom Unterzeichneten mit deme verbeschieden wurde, dass die Ausfuhr aller Munition in die Auslanden