VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 132
132 sind, den 12. und 13. vollständig bearbeitet. Die Servier zahlten vor diese Mühe diesen Leuten 60 fl. Von dieser Zeit an wurde beständig noch nur mit dem Pascha correspondirt, wegen Früchtenlieferung mit denen Handelsleuten cotrahirt, dem Pascha aber immer für ihn und die seinige auch sonst bedürftige Türken das nöthige an Lebensmitteln in Conto der obbenannten Lieferungs Summa hinüber geliefert werden solle, den 24. January den servischen Vorstehern kundgemacht wurde, ist zugleich auch dem belgrader Herrn Gouverneur die Zusicherung gemacht worden, dass von seiner und deren seinigen Bedürfnüsse immer das nöthige theils zugeschiket theils an den disseitig k. k. Ufer abzuholen gestattet sein wird. Noch den 3. März auf General Commando Verordnung de Dato Peterwardein, am 28. Hornung 257 pr. angeordnet, den Herrn Gouverneur vom Belgrad zu bedeuten, dass sein Ansuchen, denen Servianern Früchten zu kommen zu lassen, nicht in Erfüllung gebracht werden könne, weilen von höchsten Orten dies noch scharf verbothen seye und an Lebensmitteln nichts als für seine Person und die übrigen bedrängten Türken hinübergelassen werden dürfte. Aus allen diesen erhellet klar, dass die Angabe, die Türken wären schon vor Verlassung der Kriegs-Insel durch die Servier gezwungen gewesen, die Festung zu übergeben, dass die Servier ohne ihre Aufwürfe einzuwerfen abgezohen seyen und dahero alles dies durch die Garnisons Mannschaft alleine besehenen muste, ungegründet und falsch seye. Ad 2. Ist es falsch dass auf der Kriegs-Insel drey sich dahin geflüchteten Türken durch die Servianer ermordet worden seyen. Den 11. January wurden durch die Kriegs Insel Csardaquen Wache 3 Servianer auf der Kriegs Insel herumstreifend wahr genommen, die Wache gieng ihnen entgegen und zwang sie auf der Stelle, die Insel zu verlassen. Auf den 12. früh kamen 2 Türken an den Kriegs Insel Ufer in Vorschein, man brachte sie halberstarret und ganz durchnässet in die Kontumaz und diese sagten aus, dass ihrer drey auf die Kriegs Insel sich geflüchtet haben und vermuthlich der Dritte von ihnen, weil er kränklich war, ihnen nicht nachfolgen, der Kälte und Nässe nicht widerstehen konnte, in dem Geräricht verunglüket und geblieben seyn müsse. Körpers fand man mehrere von der Kriegs Insel-Spitze bis Borcsa und weiters abwärts, diese aber sind alle von denen jenseits massacrirt gewordenen unglüklichen, welche in der folge durch widrige Winde an das jenseitige Ufer getrieben und mittelst Stangen abgestossen werden musten. Ad 3. Ist es grundfalsch, dass die kaiserlichen mit ächten Pässen versehene Untertanen gezwungen worden wären, Waffen gegen die Türken zu ergreiffen. Rotta machte mir hierüber die