VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 105
105 darauf ertheilten hierortigen Pass sub No. 229 die Abfahrt nacher Schabatz gestattet werden. Was hingegen die natural Lieferung nacher Belgrad betrieft, da hat solche noch bis auf weitere sich bereits von höchsten Orten er bettene Anordnung zu unterbleiben. Ebenso hat es auch bey der von dem Herrn Feldmarschalleutenant Baron von Davidovich ganz recht beschränkten häufigen Hinüber und Herüberfahren an das Ufer zu Besprechungen sein Bewenden zu behalten, welches nur ganz sicher und verlässig diesseitigen Handelsleuten in ihren Geschäften jezu weilen und so auch denen jenseitigen in der bestirnten Anzahl und notwendigen Geschäften, so lang sie sich ruhig und bescheiden be tragen, gestattet werden kann, alle unnützen neugirigen Menschen, aber sind zu Vermeidung schädlichen Schwätzereyen und Klatsche reyen, davon ganz hindanzuhalten und ist sich überhaubt bey den ge genwärtig jenseitigen Umständen mit anständig strengen Ernst zu benehmen. Zu notwendigen Verhandlungen oder Aufträgen, ist, wie sonst, der exponirte Dolmetsch zu verwenden und hinüber zu schicken und können die in der Kontumaz befindlichen türkischen Weiber mit ihren Männern, nach dem Antrag des Herrn Feldmarschalleutenants Baron Davidovich durch die k. k. Lande über Ruma und Berchko nach Bosnien abgehen gemacht werden, nur mus dieses nicht vor der Zeit verlautbahrt werden, da mit nicht etwa eine Räuberbande herübertrette, ihnen irgendwo auflaure und diesseits einen neuerli chen Unfug ausübe. Welch ein so anderes dem Herrn Obersten auf desselben dies fälligen Berichte vom 8., 10. und 1U dieses zur weiters behörigen Direction erinneret wird. Ha npeoj cTpuHu пише : џ An Seine des General Militär Gränz Directeurs Erzherzog Ludwig kaiserliche Hochheit und den k. k. semliner Militär Com mandanten Herrn Obersten von Perss. Peterwardein, am 15. März 1807. Statim. Exp. Geneyne. Копцепти. Бројеви аката 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53 н 54.