VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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strafen. Besonders verbürge ich mich aber auch, dass, wenn etwa jemand von ihren Leuten dort einen Schaden anrichtete und hieher überliefe, ich einen jeden solchen Menschen werde fangen lassen und gebundenen ihnen zu schicken. Wenn doch endlich einmai Fried und Einigkeit auf dieser Gränze wieder hergestellt und das ComerzWesen geöffnet werden möchte, welches wir bereits vor 3 Jahren gewünscht haben und Gott sey Dank, dass jetzt die Zeit da ist, wo jedermann ungehindert handeln und wandeln und alles ruhig seyn wird, wobey die grossen Wohlthaten Eurer Excellenz erkannt und unvergesslich bleiben werden. Der Bruder Milosch hat mir heute die Aufträge von Eurer Ex cellenz mündlich überbracht, die ich wohl verstanden und die mir grosse Freuden verursachten, wofür ich ihnen als meinem ersten Wohlthäter untertänigst danke. Und nun empfehle ich mich zu ihren väterlichen Gnaden und bitte um Rath. Auch bitte ich ganz besonders, dass Eure Excellenz uns die Nahrungsmitteln nicht verwahren, sondern dass uns solche, wie bis her, wieder gnädigst zugelassen werden. Welcher grossen Wohlthat unsere Herzen ewig ingedenkseyn werden. Ich empfehle mich sammt der ganzen Nation und verbleibe Eurer Excellenz gehorsamstdankbarster Diener im Namen der gan zen Nation Kara Georgie Petrovics, OberCommandant in Servien. Belgrad, am 3. März 1807. Übersetzt Pfzybil. Иревод ca оригииала српское. Bpoj актабб. XXXVII. Петроварадин, 4. марта 1807. Тенерал Џеиејин издаје нове налоге обрштару Uepcy у земунском поступању у ствари сумњивих становника земуиских. F ü r b е i d е. Wie es dem etc. unterm 12. des vorigen Monats sub No. 27 erinnert worden ist, (für den Obersten) hat der dortige Magi strat unter einem die Weisung erhalten, die in dem Bericht des Herrn Obersten übel beschriebenen und mit denen Serviern in bedenklichen Verbindungen stehenden Individuen von Semlin einverständlich mit dem Herrn Obersten abzuschafen und entfernt zu halten. (Für den Magistrat) hat derselbe die Weisung erhalten, die selbst von Seiner Kaiserlichen Hochheit benannten und mit denen Servianern in bedenklichen Verbindungen stehenden Individuen einverständlich