VJESNIK 1-2. (ZAGREB, 1915.)
Strana - Sveska 1. i 2. - 47
47 entrichten war. Ausserdem hatte es Besitzungen bei Kroja 1 ) und im Süden des Flusses Vrego (Škumbi). 2 ) Auch im Norden besassen die Bischöfe ganze Dörfer, denn noch 1404 bittet die Stadt Drivasto, Ve nedig möge die „villa Plista, que fuit de episcopatu Drivastensi" und die von Georg II. Balšić an eine Privatperson verschenkt wurde, dem Bischof zurückgeben. 3 ) Als die in Ruinen liegende Stadt Svač schon eine einfache Pronie wurde (1443), werden die Güter des Bischofs, da runter die „villa S. Theodori" noch immer erwähnt. Damals (1445) wird auch das Dorf S. Andreas de Carpeneto an den Bischof von Skutari zu rückerstatet. 4 ) Der reichste Bischof scheint in Albanien derjenige von Dul cigno gewesen zu sein. 5 ) In jeder bischöflichen Stadt befand sich natür lich ein bischöfliches Palais (domus episcopalis, palatium episcopatus) mit Nebengebäuden, wie solches für Drivasto (1251, 1397), Skodra (1251), Dulcigno (1258) ausdrücklich erwähnt wird, in Alessio aber bis in die Zeit Fatiatis noch erhalten war. 6 ) Aber beim fortwährenden Wechsel der politischen Macht, die öfters auch Trägerin einer anderen Religion war, schrumpfte der Kirchenbesitz im Allgemeinen und ins Be sondere derjenige der Bischofsmensas allmählig zusammen. Während der anjouvinischen Okkupation von Albanien (1272) wurden die meisten Güter des Erzbistums von Durazzo, ja selbst Kirchenschätze von dem obersten Befehlhabenden und dessen Schatzmeister beschlagnahmt ähnlich wie in Korfu, wo im J. 1299 Kapitän Matthäus de Gemelli selbst die hl. Gefässe unter Siegel gelegt und Kirchengüter an Laien verteilt hatte. 7 ) Der neuangekommene katholische Erzbischof wollte natürlich das ganze Einkommen des früheren orthodoxen Metropoliten gemessen, musste aber fortwährend bei König Karl I. gegen die Kapitäne Klage führen. Trotz wiederholter Befehle dieses Königs an Gouverneure Albaniens, die erzbischöflichen Angelegenheiten zu ordnen, 8 ) scheinen die einstigen erzbischöflichen Hauptbesitzungen bei Durazzo, die Gehöfte Domine und und Posterior, wahrscheinlich identisch mit den „villae Domosii", noch 1280 in den Händen des Aerars verblieben zusein. 9 ) Besser gieng es in dieser Beziehung natürlich auch in Nordalbanien nicht. Die weltlichen Herrn unterschieden hier gewöhnlich persönlich gute Beziehungen zu den Bischöfen von den materiellen Dingen. Schon 1250 musste Papst !) AAlb l, 135. 2 ) AAlb 1, 136 vgl. 140. 3 ) Ljubić 5, 7 und 9, 158 (1442). + ) Archiv von Venedig: Senato Mar. 1, fol. 169 (1443, 5. März) und 2, 70 v (1445, 15. April). 5 ) Theiner, M. Slav. 1, 263 (1369). 6 ) AAlb 1, 200 f. Ljubić 4, 408; Farlati 7, 386. 7 ) Hopf 1, 357 f. 8 ) AAlb 1, 283, 292, 298, 308 ») AAlb 1, 419 vgl. 405.