VJESNIK 1-2. (ZAGREB, 1915.)
Strana - Sveska 1. i 2. - 14
14 Metropolitangewalt über alle Diözesen Nordalbaniens x ) und auch den faktischen Tatbestand 2 ) beweisen sollten, begab sich Bernard im J. 1189 nach Rom, wo die Situation für seine Zwecke äusserst günstig lag 3 ). Er kehrte von dorten als alleiniger Metropolit aller Diözesen Nordalba niens zurück ; 4 ) aber nur für eine äusserst kurze Zeit, denn schon unter Innocenz III. (1199) gelang es Vlkan, dem Grossfürsten von Dioklien, einem treuen Anhänger der katholischen Kirche und wie es scheint auch Verwandten des Papstes, 5 ) für den Prälaten von Antibari die Ver leihung eines erzbischöflichen Palliums zu erwirken. 6 ) Da half gar nichts, dass der Papst von ragusanischer Seite darauf aufmerksam gemacht wurde, dass nach den Zensualbüchern der päpstlichen Kammer „die Kirche von Antibari zu den Suffragankirchen der ragusaner Metropole" gezählt wird, 7 ) auch das nicht, dass Erzbischof von Ragusa Leonhard zur Zeit des Lateranischen Konzils (1215) sich über diese ungerechte Entscheidung beim Papst persönlich beklagte. 8 ) Die faktische Metro politangewalt über den oberalbanischen Diözesen verblieb seither stän dig in den Händen des Erzbischofs von Antibari, dessen Titel, Cha rakter und Sprengel in Rom endgültig anerkannt wurde, 9 ) trotzdem es dem ragusanischen Erzbischof mit venezianischer Hilfe noch etliche male gelang (1227, 1238), von der Kurie sein altes Bistümerverzeichnis neu bestätigt zu erhalten. 10 ) Da der Kampf zwischen Ragusa und Antibari im 13. Jahrhundert schon eine jede Spitze gegen das orthodoxe Durazzo verloren hatte und Antibari sich zu einer Hochwart an der slavischen Durchbruchszone gegen die vom hl. Savä organisierte autokephale orthodoxe Kirche von Serbien besser eignete als Ragusa, bekamen die Anstrengungen der ragusanischen Erzbischöfe vom universellen Standpunkte der Kurie be trachtet ein gänzlich lokales Kolorit gerade zu einer Zeit, als die In tensität dieser Anstrengungen vom lokalen Standpunkte aus ihren Hö hepunkt erreichte. Aber auch die theoretisch starke Rechtsgrundlage der ragusanischen Metropolitangewalt 11 ) war von den faktischen Ver hältnissen schon stark untergraben, denn ausser dem Bischof von Ulcin, 1 ) AAlb 1, 65, 82. 2 ) AAlb 1, 110. 8 ) Hampe, Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer (1909), 168. Stanojević, Borba 69. *) Smičiklas, Cod. dipl. 2, 238; Stanojević 70; Jireček, G. der Serben, 1, 275. 5 ) Stanojević 78. 6 ) AAlb 1, 114 f. 7 ) AAlb 1, 116. 8 ) AAlb 1, 214; Farlati 6, 93. 9 ) AAlb 1, 146, 183, 189. 10 ) AAlb 1, 162, 171. u ) S. das Verzeichnis der Bullen, die der Erzbischof von Ragusa im Jahre 1251 zum Prozess nach Perugia trug (AAlb 1, 208).