VJESNIK 11. (ZAGREB, 1909.)
Strana - 130
130 Ornstein, sabrali su se laškoulički Židovi dne 24. srpnja 1846. u biskupskoj sudbenoj kući, te ondje za suca jednoglasno izabrali Marka Singera, a njegovim namjesnicima Josipa Figattnera i Alberta Sterna. Prriopćujem ovdje naputak za suca i njegove zamjenike, da se vidi njihov djelokrug u biskupskoj općini. Taj naputak glasi : Instruction für den Richter und die Untervorsteher der Israelitischen Gemeinde in der Bischöflichen Gerichtsbarkeit zu Agram. 1. Der Richter und die Untervosteher werden vorzüglich darauf zu merken haben, dass kein fremder Israelit ohne Bewilligung der hohen Herrschaft in diese Gerichtsbarkeit sich einschleiche, und bei irgend einen Glaubensgenossen Unterkunst erhalte. 2. Dass jeder fremde Israelit, welcher in Handelsangelegenheiten oder andern Geschäften, besonderns aber zu Marktzeit hieher kommt, angezeigt und zur Vorweisung seines Reisepasses angehalten werde. 3. Wird es dem Richter und seinen Untervorstehern stets obliegen, diejenigen, welche der vorgehenden Anordnung zuwieder handeln, und Fremdlinge anzuzeigen unterlassen, oder sogar diese verhellen sollten, sogleich anzugeben, damit solche der verdienten Straffe unterzogen werden können. 4. Die gute Ordnung erheischt es, dass die Gemeinde Cassa stets in Evidenz und Ordnung erhalten werde ; es wird daher den beiden Untervorstehern Joseph Figatner und Albert Stern obliegen, unter Aufsicht und Leitung des Gemeinde Richters, über die einzunehmenden und auszulegenden Gemeinde Gelder Rechnung zu führen und diese mit Ende eines jeden Jahres der hohen Herrschaft zur Einsicht und Prüfung zu unterbreiten. 5. Für den Fall, wenn die Izraelitische Gemeinde in ihren eigenen Angelegenheiten etwas zu verfügen wünschen sollte ; wird es dem Richter und seinen Untervorstehern obliegen, alle derlei Beschlüsse der hohen Herschaft zur Einsicht und Genehmigung zu unterlegen, damit solcherart in keiner Beziehung die gute Ordnug gestört werde. 6. Damit Niemand mit der Unwissenheit der vorgehenden Verfügungen sich entschuldigen könne, sollen solche an einem Sabat der versamelten Gemeinde vorgelesen und bekannt gemacht, nicht minder die genaue Befolgung jeden einzelnen Individuum bestens anempfohlen werden. Agram, den 24 -n Julij 1846. Franz v. Zengevall, Bischof. Burggraf.