VJESNIK 8. (ZAGREB, 1899)

Strana - 265

265 Besitze der Witwe Job's v. Gara und der Witwe Ivan's v. Krbava befunden, aus ihm unbekannten Gründen dem Prinzen Lorenz v. Ujlak geschenkt, der sie auch schon okkupirt. 1 ) Unter den hier angeführten vier Burgen gehörte die in Požega gelegene Novigrad (Ujvâr) der Familie Gara' 2 ), doch finden wir sie im Jahre 1500 in den Hâenden des Lorenz v. Ujlak 3 ), woraus hervorgeht, dass diese Burg nach dem Tode Job's v. Gara auf dessen Witwe Fruzsina übergieng und von dieser, im Sinne des im Jahre 1499 ausgestellten Protestes in die Hand des Lorenz v. Ujlak gelangte. Nekcse (im Komitate Baranya) gelangte 1407 gleichfalls in den Besitz der Gara und somit ist es selbstverstaendlich, dass auch diese Burg 1489 Eigenthum der Witwe Job's ist. Nach Csânki findet sich eine Spur dessen, dass Nekcse nach 1489 in den Besitz der Ujlaki überging'); unsere Urkunde von 1499 gibt uns jetzt klaren Aufschluss darüber, wieso dies geschah. Das in Vukovo gelegene Gara gelangte als Eigenthum der Gara gleichfalls in Fru­zsina's Haende; von dem in Križevac gelegenen Atina haben wir schon oben gesagt, dass König Mathias es nach Job's v. Gara Tode okkupirt, dass es aber schon 1485 und 1491 im Besitze Katharinas, der Witwe Johanns v. Krbava gewesen. Die in der Protesturkunde von 1499 erwaehnte Witwe Ivan's v. Kr­bava ist somit keine andere, als Nikolaus' v. Ujlak Tochter Katharina. Wir ersehen somit Folgendes: 1. Atina war Eigenthum des Job v. Gara und gelangte auf bisher un­bekannte Weise bald nach seinem Ableben in die Hände der Katharina v. Ujlak, von der es auf dem Wege eines bisher gleichfalls unbekannten Ver­gleiches vor 1499 in den Besitz des Lorenz v. Ujlak überging. 2. Auf Grundlage dieses unbekannten Vergleiches sind die im Besitze der Gara gewesenen Burgen Novigrad (Ujvâr), Gara und Nekcse von Fruzsina, der Witwe Job's v. Gara, dem Lorenz v. Ujlak übergeben worden. 3. Fruzsina ist 1491 mit der Familie Bobojelić v. Kozara in Verbindung und zwei Jahre spaeter ist auch Katharina v. Ujlak mit denselben Familien­mitgliedern (siehe oben) in Berührung. Wenn wir nun in Erwägung ziehen, dass dieselben Mitglieder der Familie Bobojelić, die, als sie mit Fruzsina und Katharina in Berührung gestanden, 1491 und 1493 das Prädikat „von Kozara" gebraucht, im Jahre 1495, gleichfalls als Besitzer von Dubovčac das Prädikat „von Krbava" führen 6 ) und Katharina v. Ujlak die Witwe Ivan's v. Krbava ist: ist es klar, dass zwischen Fruzsina und Katharina irgend ein sehr nahes Band bestanden haben musste. Die beste Aufklärung über all' dieses gibt aber die Protesturkunde von 1499. Lorenz v. Ujlak erhaelt auf dem Wege der Vereinbarung von Fruzsina, der Witwe Job's v. Gara die Burgen Gara, Nekcse und Ujvâr; von Katharina, der Witwe Ivan's v. Krbava hingegen die Burg Atina. Da es nun urkundlich bewiesen ist, dass die eine der beiden Frauen, Katharina, die Witwe Ivan's v. ') Allgemeines Reichsarchiv in München (Brandenb. CCIX. Nr. 41/19). 3 ) Vgl. Hazai okmânytâr VII. 452. 3 ) Csânki II. 394. *) Csânki II. 457. & ) Csânki II. 436.

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