VJESNIK 7. (ZAGREB, 1905.)
Strana - 48
48 Das bisher erwähnte Zsidâny war schon vordem im Besitze der Borsmonostorer Abtei, doch finden wir darin, z. B. 1270 Soproner Burghörige, namentlich einen Peter und Johann 1 ). Im Jahre 1245 finden wir neben dem Soproner Bogyöszlö einen „Petrus filius Chune" als Gutsbesitzer 2 ), der vielleicht der Vater des obigen Kun gewesen. Unter den Söhnen Peter's (Sohnes Kun's) spielt Johann die hervorragendste Rolle; neben seinem bleibenden Familiennamen — Csuz — führt er aber im Laufe der Jahre auch noch andere Namen. Als König Ludwig im Jahre 1350 die im Komitate Zala gelegenen Burgen Stridö und Csâktornya dem Stefan Laczkfi dg. Hermann verleiht, hebt er hervor, dass auch Johann Csuz in der Nähe dieser Burgen begütert ist 3 ). Im Jahre 1351 lesen wir, dass dieser Johann die Abwesenheit des Gregor von Reznek dg. Csab dazu benützt, dass er sich in den Besitz seiner Burgen Reznek und Szentgyörgy einzuführen wusste*). 1353 kehrte er aus Italien zurück; während seiner Abwesenheit verwüstete Gregor von Reznek seine Zalaer Besitzungen, doch bekam Johann hiefür Entschädigung, indem ihm ein Theil des Zalaer Gutes Bori zugesprochen wurde 5 ). Am 28. Jänner 1354 stellt des Königs Geheimkanzler eine Urkunde aus, laut welcher die im Komitate Sopron ansässig gewesenen Herren von Damonya in Angelegenheit einer Mühle sich mit einander vergliechen. Unter dem Siegel der diesbezüglichen Urkunde liest man die Worte „. . . rnagister Johannes dictus Csuz de Lodun" d. h. „Meister Johann Csüz von Lâdony" ö ). Hieraus folgt, dass er sich 1354 am königlichen Hof aufgehalten und zweifellos eine Staatswürde innegehabt. Am 23. März* desselben Jahres lernen wir diese auch kennen. Johann Csüz ist an diesem Tage Kastellan (= Burggraf) der Burg Tapolcsân ; dies war zwar keine hervorragende Würde, aber ihr Inhaber — unser Johann — nahm an diesem Tage an einem Kronrathe Theil 7 ). Nicht lange darauf finden wir ihn aber schon Unter den Reichsmagnaten, indem er von 1357 bis 1358 Ban von Kroatien und Dalmatien ist 8 ). Am 15. April 1359 erfahren wir jedoch, dass der König den Johann Csüz, gewesenen Ban von Kroatien-Dalmatien, verhaften Hess 9 ). Von nun an ruht sein oeffentliches Wirken auf kurze Zeit. Am 25. Jänner 1362 lesen wir noch immer, dass er Ban von Kroatien-Dalmatien „gewesen" ; an diesem Tage führt er darüber Klage, dass Nikolaus v. Nagymarton auf seinem Soproner Besitze Szântô Gewalttätigkeiten verübt 10 ). 2 Wenzel XII. 33. 2 ) Sopronmegyei oklevéltâr I. 20. :1 ) Fejér IX. 1., 762. 4 ) Zalamegyei oklevéltâr 1. 512. 5 ) /Ebendaselbst 541. 6 ) Ebendaselbst 242. 7 ) Fejér IX. 2., 562. 8 ) Fejér IX. 2., 649. IX. 6., 89. Anjoukori diplomatiai emlékek II. 535. Am 27. Jänner 1359 ist schon Nikolaus v. Szécs dg. Balog der Ban von Kroatien-Dalmatien (Zichy-Okmânytâr III. 143.). 9 ) Hazai okmânytàr IV. 188. 10 ) Sopronmegyei oklevéltâr I. 336.