VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)

Strana - 51

51 Grundherrn vergeben und überlassen worden, auch dieser Handel schon durch den geheiligten Ausspruch des Mufti ihnen zugesprochen worden, als wurde noch dessen Inhalt zu verfalenn betohlen. Im Jahr Hegirae 1061. das ist Christi 1645. — (V. R. 7.). 1652. Gerichtl. Instrument, wodurch dem Iguman des Klosters Re­mete von Seiten des Gerichtes die Erlaubnüss ertheilet wird, ausser ge­dachten Kloster zu Bequemlichkeit und Unterkunft der reisenden Türken und anderer Fremblinge ein Zimmer von 12 Ellen in der Weite und 8 Ellen in der Länge zu erbauen; mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1063. das ist Christi 1647. — (M. R. 28.). 1653. Ferman an die Richter und Befehlshaber zu Peterwardein, auf dass nicht einige Bauren und Zigeuner-Gesündel in dem Orth und Gebüsch, so dem Kloster Sveti Istafan gehörig, Holz hauen, und ihr Vieh alldorten weiden sollen. Im Jahr Hegirae 1064. das ist Christi 1648. — (S. 32.). 1653. Gerichtliches Instrument, wodurch bezeiget wird, dass den Mönchen des Klosters Scheschetovacz oder Schessetovacz von Seiten des Gerichts die Erlaubnüss ertheilet worden, den oberen Theil ihrer Kirche, welcher in den feindlichen Trublen verwüstet worden, zu de­cken ; mit unterschrieben Zeigen. Im Jahr Hegirae 1064. das ist Christi 1648. — (S. 1.). 1653. Gerichtlicher Bescheid über die Klage eines gewissen Zoll­Einehmers Evicz einen Sohn des Osman, dass er in der Nacht in dem Kloster Remete von einem dünnbartigen Menschen wäre geschlagen worden, und ihme 3000 Asper baar Geld genohmen, worauf ihme die Mönchen gerichtlich vorgewiesen worden, und da er selbst ausgesagt, dass es keiner von diesen gewesen, anbey auch nach drei Tagen abermal bey Gericht erschienen und fälschlich vorgegeben, dass Popo Solia sein Fehl-Eisen ihme abgenommen hätte, also ist hiedurch seine Klage falsch und ungerecht befunden worden ; welches durch unterschriebene Zeigen attestiret wird. Im Jahr Hegirae 1064. das ist Christi 1648. — (M. R. 63.). 1654. Ziensungs-Schein, woraus zu sehen, dass die Gemahlin eines gewissen Einwohners von Gruschenthall mit Nahmen Rada Sohn des Wudschele ungefehr 3 Tagwerkh Grund, welches sie als eine Erbschaft aus der Verlassenschaft ihres verstorbenen Vaters Ebu Kuschan erhalten, den Mönchen zu Remete um 2000 Asper verkaufet habe, und dannen­hero dieser Ziensungs-Schein nach bezahlter, dem Grund-Herrn zukom­mender Gebühr per 200 Asper, auf verlangen der Mönche erfolget ist. Mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1065. das ist Christi 1649. — (M. R. 71.). 1654. Gericht. Schein, wodurch dem Mönche des Klosters Remete Nufet mit Nahmen die Erlaubnüss ertheilet, wieder mit Einwilligung des

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