VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)
Strana - 98
98 1664. Ferman an die Befehlshaber und Richter zu Petenvardein, dass die Spahi und Landes-Hauptleute von den vier Stückh Weingarten und drey Stückh Wiesen, für die die Mönche zu Remete jährlich eine nach dem kayserl. Defter bedungene Summa von 150 Aspern bishero bezanret, nicht ein mehreres verlangen und diesen" Mönchen nicht überlästig sein sollen. Im Jahr Hegirae 1075., das ist Christi 1659. — (M. R. 26.). 1664. Gerichtl. Instrument, kratt welchen bezeiget wird, dass Procopius Igumann und andere Mönche des Klosters Remete ihren in benannten 4 Gegenden bey Grossenthall gelegenen Weingarten von ungefehr 12 Tagwerckhen dem Philip einem Sohn des Ryak von dem Dorf Lukova um 9000 Asper baar current verkauftet, und dafür richtige Bezahlung erhalten haben. Mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1075., das ist Christi 1659. — (M. R. 52.). 1664. Erlaubnüss-Schein, so dem Pola Papos mit Nahmen, einem Inwohner von Schilivshiz gegeben worden, dass er auf einem gewissen Stückh Erdreich, wenn er den Grund-Herrn das gebührende entrichtet, Weingärten anlegen dörfe. Im Jahr Hegirae 1075., das ist Christi 1659. - (S. 4.). 1665. Gerichtl. Instrument, kraft welchen dem Iguman und anderen Mönchen des Klosters Remete die Erlaubnüss gegeben wird, auf ihr Ansuchen zur Notwendigkeit der Reisenden und Wohnhaften im ihrem Kloster einen Bakoffen Brod zu backen und eine Dachung darüber erbauen zu dörfen; mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1076., das ist Christi 1660. — (M. R. 29.). 1666. Gerichtl. Instrument, wodurch bezeiget wird, dass Welik Sohn des Georgi von Konkasch seinen in gewissen Gränzen gelegenen und ungefehr iver Tagwerkh grossen Weingarten einem Mönche des Klosters Remete mit Nahmen Sutich um 4000 Asper corrent verkauft habe, mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1077., das ist Christi 1661. — (M. R. 17.). 1666. Zeugnüss-Schrift des Mahmud Agha, so genannten Cameral Director von Neuhaüsel, dass die Mönche des Klosters Schessetovacz lauth den Grund Ziensungs-Schein des Überfuhr-Einehmers zu Banostra vom Jahr Hegirae 1077. das ist Christi 1661., den in der Gegend Banostra sich befiendlichen und Ikalova genannten Teuch mit Rechten besietzen, und dafür dem Überfuhr-Einehmer ihre jährliche tax 600 Asper entrichten, dannenhero auch bey jährlich zu erfolgenden Erlag dieser Summa weder von dem Überfuhr-Einehmer, noch andern auswertigen diesfals beunruhiget, oder in ihren Besietz gestöhret worden sollen. Im Jahr Hegirae 1077., das ist Christi 1661. — (S. 26.). 1669. Zeugnüss-Schein über eine unweith Neradin auf dem so genannten Gargare Bach stehende Mühle, welche vormals von Acsche und