ARHIVSKI VJESNIK 51. (ZAGREB, 2008)

Strana - 63

III. Absonderung und Abgabe der Acten Die einzelnen Acten hat der Präsidial-Sekretär sogleich abzusenden: 1. Die Hofacten ins Gubernium mit Fristbestimmungen im Fristprotokolle an­zumerken, dann durch einen Präsidial-Kanzeley-Beamten dem Gubernial-Proto­kolls-Director gegen Empfangsbestätigung Sub. § 1 zustellen zulassen. 2. Die Präsidial-Stücke sind dem Herrn Hofrath zur Zutheilung zu übergeben, wenn diese nicht bereits schon von Seiner Excellenz Herrn Gouverneur zugetheilt waren. Die zugetheilten Acten übergibt der Herrn Hofrath dem Präsidial-Protokoll­führer zur Eintragung in das Protokoll. IV. Protocollirung der Acten 1. In der Präsidial Kanziey sind folgende Protokolle zu halten. a. Das eigentliche Präsidial-Protocoll, b. Das Finanz-Protocoll, für alle von der Finanz-Intendenz an die hohe allge­meine Hofkammer, und von dieser an die Finanz-Intendenz durchlaufenden Stücke, c. Das Central-Protocoll für solche Acten, welche gleichzeitig Erlässe oder Be­richte an Militär und Civili Behörden nothwendig machen, d. Das geheime Protocoll für die geheimen Acten. 2. Die Protokolle müssen folgende Angaben künding und bestirnt enthalten: a. Tag der Präsentierung, b. Fortlaufende Zahl, c. Name der Parthei, von welcher der Act kommt, Datum und Zahl das Exhi­bits, d. Kurzer Inhalt des Actes unzweydeutig und klar, so dass er in der Art und ohne Änderung in die an die Hofstellen abzusendenden Protokollextracte aufge­nommen werden kann, Berufung auf die Zahl des Präsidialdekrets oder Berichts, in Folge dessen das Exhibit einlief; hierbey ist nicht zu vergessen die Zahl jedes Exhi­bits sogleich bey der früheren Zahl von welcher das vorliegende als Antwort er­scheint in der eigenen Rubrick der Erledigung vorzumerken, e. Erledigung wie ad, d, und Behörde an welche sie gerichtet ist, f. Datum der Erledigung, g. Anmmerkung ob ein Bericht einer höheren Entscheidung oder sonst eine Antwort gewärtigt wird, nebst Bestimmung der Frist, oder der Dringlichkeit der gewärtigten Antwort, zugleich ist auf das Concept links die geschehene Vormer­kung, mit dem Beysatze des Datums, und der eigenen Fertigung des Protocollführers beyzusetzen. h. Datum und Zahl der eingelangten Antwort oder spätere Bezichnungs Zahlen. 3. Alle dem Protokolle übergebenen Acten sind in dasselbe sogleich am nämli­chen Tage und die mit Statim bezeichneten, vor der anderen einzutragen.

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