ARHIVSKI VJESNIK 36. (ZAGREB, 1993.)

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B. Stanišić, Odsjek IV-B res. za pogranična redarstvena satništva... Zemaljske vlade u Zagrebu. Arh. vjesn., god. 36 (1993) str. 181-206 Zusammenfassung DIE ABTEILUNG IVB RES. FÜR GRENZPOLIZEIHAUPTMANN­SCHAFTEN (BEI DER KGL. KROATISCH-SLAWONISCH-DALMATINI­SCHEN LANDESREGIERUNG IN ZAGREB) ALS BESTANDTEIL DES DE­FENSIVEN KUNDSCHAFTSDIENSTES IN DER DONAUMONARCHIE WÄHREND DES ERSTEN WELTKRIEGES Im Bereiche der Innen-Abteilung der kgl. kroatisch-slawonisch-dalmati­nischen Landesregierung (UOZV) in Zagreb wurde im Juli 1915 eine Sek­tion unter dem Titel »IV-B für Grenzpohzeihauptmannschaften« geschaffen. Diese Banalverordnung vom 30. Juh 1915 Zahl 7660 Pr. über die Errichtung der Sektion bzw. der Abteilung IV-B wird im Archivbestand UOZV leider nicht bewart. Deswegen wurden Ursachen der Schaffung der Sektion IV-B sowie ihres Wirkungskreises in dieser Abhandlung rekonstruirt und zwar auf Grund der Tatsachen aus den Instruktionen und Verordnungen welche sich auf Errich­tung die Grenzpolizei unmittelbar vor der Schaffung der Sektion IV-B bezie­hen sodann mittels Verordnungen welche die Wirkung der Sektion IV-B nach ihrer Errichtung betreffen als auch durch eine Einsicht in die Akten IV-B res. Welche uns analitisches Inventar dieses Bestandes legt vor. Das entscheident Element für die Erläuterung über Umstände der Errichtung der Sektion IV-B ist die Banalverordnung vom 20. Juh 1915 Zahl 1328/s.d.d.s. mit welcher die Zentralstelle für den defensiven Kundschaftsdienst (s.d.d.s. Zagreb) der Abteilung bzw. Sektion IV-B »für Grenzpolizeihauptmannschaften« angegliedert wurde. Diese Banalveror­dnung ist beachtenswert besonders mit Rücksichtig auf die Tatsache dass die Verordnung über die Errichtung der Sektion IV-B erst zehn Tage später, am 30. Juli 1915, mitgeteilt wurde. Schon auf Grund dieser Tatsachen kann man bemerkt dass das Wir­kungskreis der Sektion IV-B von der Errichtung mit dem Wirkungsbereiche des defensiven Kundschaftsdienstes verbündet bzw. ergänzt worden ist, oder richtiger gesagt, wie aus der Mitteilung des Banus Skerlecz an das k.u.k. Armee-Oberkommando vom 6. August 1915 geht hervor, ist in Wirklichkeit das Wirkungskreis der Zentralstelle für die defensiven Kundschaftsdienst erweitert worden und zwar durch die Angliederung derselbe der Abteilung IV-B welche eigentlich zu diesem Zweck geschaffen worden ist. Der Banus ergriff diese Massnahme auf Anregnung des k.u.k. Armee­Oberkommandos welches insistierte auf der Erweiterung und Ausgestaltung der S.d.d.s. Zagreb, damit dieser defensive Kundschaftsdienst seine Wirk­samkeit im Kriegsumstand erfolgreicher durchführen kann. Die Zentralstelle für den defensiven Kundschaftsdienst wurde mit Ba­nalverordnung vom 6. Juni 1914 Zahl 86 res. im Bereiche der kgl. kroat. slav. dalm. Landesregierung geschaffen und zwar als eine von vier Zentral­stellen für den defensiven Kundschaftsdienst in der Österreich-ungarische Monarchie (Wien, Budapest, Zagreb, Sarajevo). 205

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