ARHIVSKI VJESNIK 35-36. (ZAGREB, 1992.)

Strana - 172

Deana Kovačec, Carsko kraljevsko glavno zapovjedništvo u Zagrebu kao krajiška zemaljska upravna oblast. Arhivski vjesnik. 34-35 (1991-1992), 35-36. str. 165-172 Zusammenfassung K.K. GENERALCOMMANDO IN AGRAM ALS GRENZ-LANDES-BEHÖRDE (1871-1881) Nach dem Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn bzw. Kroatien und der Gründung der Kroatisch-slavonisch-dalmatinischen Regierung, fand sich endlich das jahrhundertlanges Sternen der Kroaten, ihr ganzes Gebiet zu vereinigen, zu mindest bezüglich der Militärgrenze, vor seiner Realizierung. Das K.K. Generalkommando zu Agram spielte in diesem Process eine grundrissige Rolle. Durch die kaiserliche Verordnung vom 8. Juni 1871 bekam das Generalkommando zu Agram den gleichen Wirkungs­kreis, wie es in den Verordnungen des Ausgleiches zwischen Ungarn un Kroatiens stand. Das hiess, dass die Abteilung für Grenzverwaltung des K.K. Generalkommando zu Agram sich in die Landesregierung für das Gebiet der kroalisch-slavonischen Militärgrenze umwandelte. Somit begann ein langer Process des Ausbaues der bürgerlichen Verwaltung in der Militärgrenze, der Ende 70-ger Jahren vorriges Jahrhunderts beendet wurde. Es blieb dann noch der letzte, aber vielleicht der schwerste Schritt übrig, nähmlich die Vereinigung der Militärgrenze mit dem Provincial. In diesem Sinne hat das Gesetz vom 28. April 1879 eine ganze Reihe von Gesetzen des Königreiches Kroatien und Slavonien, die mit dem 1. Jannuar 1880 auch auf dem Gebiet der kroatisch-slavonischen Militärgrenze gielten, eingeführt. Der endgültigte Akt der Vereinigung geschah am 15. Juli 1881 durch die Kaiserliche Verordnung in Form eines feierlichen Reskriptes. Damit war die Rolle der K.K. Generalkommando zu Agram als Grenz-Landes-Verwaltung­behörde in dem langen Process der Abrüstung und der Vereinigung der Militärgrenze mit dem Provincial (1871-1881) beendigt. 172

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