ARHIVSKI VJESNIK 19-20. (ZAGREB, 1976-1977.)

Strana - 153

Hirs Heiden Heu der Zentner Rindfleisch das Pfund. 51 39 27 3 — Dahingegen sind in dem Agramer Komitat folgende Emporien: a. ) zu Agram Waitzen, Korn, Gersten, Haber, Hirs, Heiden, Kukurutz, Heu, Rindfleisch. b. ) zu Karlstadt Waitzen, Korn, Gersten, Haber, Hirs, Kukurutz, Heiden, Heu, Rindfleisch. 12- mo Gemeindschulden sind in dem Poseganer und Kreutzer Komitat mit dem Schluss des Jahrs 1784/5 keine gefunden worden. Von den Übrigen Komitaten aber wird das diesfällige Summarium in der Nebenlag sub G. dienstschuldigst unterlegt. Endlich wird auch 13- tio der Ausweis des Aktiv-und Passivstandes der Königlichen Frey­-Städte vom Jahr 1784/5 in der Anlag sub H., wie nicht minder die Anzahl der in jeder Stadt bis zum Schluss des Jahrs 1784/5 aufgenommenen Bürger und zwar nach dem zehnjährigen Durchschnitt sub I. dienstschuldigst unter­breitet. a.) Römisch-Katholische Da für die Reinigkeit der Ehre der Römisch-Katholischen Kirche, und für die Beobachtung ihrer Gebothe die Bischöfe ihrer wesentlichen Pflicht ge­mäss ohnehin zu wachen und wenn sie darinn einige Gebrachen bemerken sollten, für deren Hebung zu sorgen haben, so bleibt mir nicht anders hier anzuführen übrig, als dass die allerhöchsten Verordnungen in Publico-Ecclesi­asticis, in so fern als solche auf die öffentliche und unter der Aufsicht der al­lgemeinen Polizey stehenden Handlungen des Volks sich beziehen, im allgeme­inen beobachtet werden. Jone Schwierigkeiten, welche sich vorgegeben haben, besonders in der Agramer Diözes, sind dem. H. Bischof zur Remedur mitgetheilt worden, man hoft auch, dass wenn er seinen Kirchsprengel visitiren wird, welches schon zu erwünschen gewesen wäre, solche sich weniger ergeben werden. Die Pfarr-Regulicrungen sind in den übrigen Diözesen des Distrikts, die Agramer und Zenger ausgenommen, berichtigt. In der Agramer Diözes hoft man nach der durch den H. Bischof bewirkt werdenden Visitirung endlich vollziehen zu können. An die Zenger Diözes hingegen ist sie zwar auf meine Hof-Commissional-Acten de Anno 1779 schon ergangen, und ich zweifle auch nicht, dass der dortige H. Suffraganeus, wenn er die Diözes visitiren wird, auch diese allerhöchste Verordnung vollziehen werde. Da übrigens eine Hohlöbliche Landes Stelle in der untern 22-ten Vormung dieses zu Ende gehenden Jahrs herabgegebenen Anleitung bey diesem Gegen­Zweyter Abschnitt Periodischer Bericht Ester Theil Von den Gegenständen I. Religion 153

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