ARHIVSKI VJESNIK 17-18. (ZAGREB, 1974-1975.)
Strana - 313
Zusammenfassung DIE BEENDIGUNG DER EVIDENTIERUNG DES ARCHIV-MATERIALS AUSSER DER ARCHIV-ANSTALTEN Einführend wird die gesetzliche Verpflichtung des Archivdienstes zur Evidentierung des Archiv-Materials bezeichnet, welcher sich noch bei ihren Besitzern (Grundbesitzer und Eingentümer) befindet. In der Fortsetzung wird im kurzem der Hergang der organisierten Aktion der Evidentierung dieses Materials in der Sozialistischen Republik Kroatien vom Jahre 1967 anfangend, darauf der relativ langsame Fortkommen der Evidentierung des Materials wegen Geldmangels und die Bedürfniss zur Auffindung von Ergänzung-Bestimmung Mittel Quellen für diesen Zweck angeführt. Weiter wird das Ansammeln der Pläne für die Vollendung der Evidentierung des Archiv-Materials ausser der Archive auf dem Bereiche einzelner Archiv-Anstalten dargestellt, auf Grundlage welcher wird das Archiv Kroatiens einen Plan zur Vollendung der Evidentierung dieses Materials im Bereiche der ganzen Republik ausarbeiten. Dieser Plan wird den Bestandteil des Planes zur Evidentierung des vollständigen Denkmalgutes in der S. R. Kroatien, welchen der Dienst für Denkmalschutz der Kultur-Denkmäler bilden. In der Fortsetzung wird über die Mängel eines Teiles der Pläne der Archiv-Anstalten gesprochen, welche korrigiert und ergänzt werden müssten, sowie über die Grund-Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Planierung der Evidentierung des Archiv-Materials ausser der Archive. Am Ende werden summarisch die Angaben, welchen den Plan zur Vollendung des Evidentierung des Archiv-Materials auf dem Gebiete der Republik, angeführt. 313