ARHIVSKI VJESNIK 10. (ZAGREB, 1967.)

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Normen zu sammeln und gelegentlich der nächsten Visitierung durch den Gefertigten, vorzubringen. Auf Grund des Erprobten und der im Gegenstande gepflogenen Rück­sprache mit den kompetenten Kommandos, wäre der Entwurf zusammen zu stellen, durch eine weitere Zeit zu erproben und schliesslich zur Vorschrift zu machen. Der schriftliche Verkehr, der Gendarmerieexpositur gliedert sich: a) in dienstlicher, disziplinarer und administrativer Beziehung, b) den exekutiven Dienst betreffend (:Anzeigen und Meldungen:). ad a) Der Kommandant der Gendarmerieexpositur hat in allen wichtigeren Angelegenheiten dem Kommando der Seearsenalsfiliale, resp. dem Direktor der Bauamtsfiliale vor der Expedition des Schriftstückes mündlich Bericht zu erstatten, in Angelegenheiten, in denen die Zustimmung der kompetenten Stelle erforderlich ist, wie z. B. Beurlaubungen, Transferierungen von Gendar­men und dgl., dieselbe vorher einzuholen und erst dann die Bitte resp. die Meldung zu expedieren. ad b) Der Gefertigte hat an die Mannschaft der Gendarmeriexpositur Wei­sungen erlassen, die Anzeigen und Meldungen, wie im k. u. k. Seearsenale zu POLA, auch im Golf von CATTARO durchzuführen und in diesem Sinne anlässlich der Besprechung am 16. Dezember 1917 den dort vorgesetzten Kommandos im gleichen Sinne Antrag gestellt, der auch angenommen wurde. Sollte sich dieser Vorgang in irgend einer Hinsicht als nicht praktisch er­weisen, so steht es den vorgesetzten Stellen frei, eine Regelung vorzunehmen. Der Kommandant der Arsenalsgendarmerieexpositur ist Referent des Seeverteidigungskommandanten in CASTELNUOVO, des Kommandos der Seearsenalsfiliale in TEODO und der Bauamtsfiliale in GJENOVIC. Er hat jeden schwerwiegenderen, die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohenden Fall, der in erster Linie kompetenten Stelle (:Seearsenalsfiliale, Bauamtsfiliale:) antragstellend zu melden und um weitere Befehle zu bitten, andererseits wäre vom Vorteile, wen die obgenannten Stellen, in schwerwiegenden Fällen und bei Erlassung von Sicherheitsmassregeln dem Kommandanten der Gendar­merieexpositur zu Rate ziehen. In letzter Linie steht es jedoch dem Kom­mandanten frei, nach eigenem Ermessen zu handeln, Befehle und Weisung an die Arsenalsgendarmerieexpositur zu erlassen. Um die Schlagfertigkeit der Gendarmerie im Golf von CATTARO zu erhöhen, beantrage ich, die Arsenalsgendarmerie in TEODO, GJENOVIC und PIJAVICA an das dortige Telephonnetz anzuschliessen und die Anschaffung von 3 Fahrrädern zu bewilligen, die bei den grossen Entfernungen, guten Strassen sich für den Dienst vorzüglich bewähren werden. Wie sichergestellt wurde, ist weder in GJENOVIC noch in TEODO ein Arrestlokal, was unbedingt einzurichten wäre, da in Loko sich keine Zivil­arreste befinden und der vom Gendarmen verhaftete oder in Verwahrung genommene Sträfling, nicht am Posten verwahrt werden darf. In vielen Fällen ergeben sich Umstände, dass der Sträfling wegen weiterer Erhebungen in der 20

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