ARHIVSKI VJESNIK 9. (ZAGREB, 1967.)
Strana - 105
3. Ubersetzung eines Briefes des Angklgtn. BROŽ aus dem Strafakte K 58/18 des Gerichtes des Kreuzerflotillenkdos. »Gäa«; XX. bezüglich der Angeklagten vom S. M. S. »Warasdiner«: a) zur Hauptverhandlung vorzuladende Zeugen: keine; b) zu verlesende Aktenstücke: 1. Beschuldigtenprotokoll mit Mtr. GLAVINA; 2. die Protokolle aller im Strafakte »XXI« (:»Warasdiner«:) einvernommenen und zur Hauptverhandlung nicht vorgeladenen Zeugen, gem. § 288 : 1, bezw. 4, MSTPO.; 3. das an Stelle der Strafanzeige vom Schiffskomdo. verfasste Verzeichnis über in Haft eingelieferte Mannschaftspersonen; 4. Strafanzeige über Heiz. 1. Kl. GIRALDI aus Strafakt K 62/18 des Gerichtes des Kreuzerflottillenkdos. auf SMS. »Gäa«; XXI. bezüglich der Angeklagten von S. M. S. »Tatra«: a) zur Hauptverhandlung vorzuladende Zeugen laut beigeschlossener Zeugenliste; b) zu verlesende Aktenstücke: 1. Beschuldigtenprotokoll mit Obhzr. GUARDAGNAN; 2. die Protokolle aller im Strafakte »XXII« (:»Tatra«:) einvernommenen und zur Hauptverhandlung nicht vorgeladenen Zeugen, gern, § 288 :1, bezw. 4 MSTPO.; 3. Verzeichnis der in den Festungsarrest eingelieferten Mannschaftspersonen; XXII. bezüglich der Angeklagten von S. M. S. »Dinara«: a) zur Hauptverhandlung vorzuladender Zeuge: Masch. Wärt. MLINARIC; b) zu verlesende Aktenstücke: 1. die Beschuldigtenprotokolle mit Maschqumstr. BAYER und Sanitätsgasten KOVACEVIC; 2. die Protokolle aller im Strafakte »XXIII« (:»Dinara«:) einvernommenen und zur Hauptverhandlung nicht vorgeladenen Zeugen, gem. § 288 :1, bezw. 4, MSTPO.; 3. Liste der als verdächtig ausgeschifften Mannschaft; XXIII. bezüglich der Angeklagten von S. M. S. »Kronpr. Erzh. Rudolf«: a) zur Hauptverhandlung vorzuladende Zeugen: Waffenmaat BERGER und ObstbsGeschützmstr. ROHRER; b) zu verlesende Aktenstücke: 1. die Beschuldigtenprotokolle aller jener vormals auf »Rudolf« eingeschifft gewesenen Mannschaftspersonen, gegen welche das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde; 2. die Protokolle aller im Strafakte »XXIV« (:»Rudolf«:) einvernommenen und zur Hauptverhandlung nicht vorgeladenen Zeugen, gem. § 288 :1, bezw. 4 MSTPO.; 105