ARHIVSKI VJESNIK 4-5. (ZAGREB, 1962.)
Strana - 185
. • f . - 26 • • : r. '. Sisak, 1843. septembra 16. Temeljna pravila Savsko-kupskog parobrodarskoga društva. Das allgemein anerkannte Desideratum, die Befahrung der Save und Kulpa mittels Dampfschiffen zur Beförderung von Gütern, hat sich in Folge einer näheren Untersuchung nicht nur als ausführbar, sondern auch als gewinnbringend herausgestellt; einige Details hierüber sind bereits in dem Prospectus dieses Unternehmens bekannt gemacht worden. Von dieser Ueberzeugung ausgehend, und von der entschieden günstigen Meinung des betreffenden Handelsstandes' unterstützt, war Herr M. Fletcher schon im August vorigen Jahres veranlasst, bei Sr. Majestät um ein aussehliessehdes Privilegium zur Befahrung dieser Flüsse mittels Dampfschiffen nachzusuchen, welches Se. Majestät a m 14. September d. J. gnädigst zu bewilligen geruhten. Um aber einem sich auf dieses Privilegium gründenden DampfschiffsUnternehmen die möglichst zweckmässige Ausdehnung zu geben, und diejenigen Herren dafür zu gewinnen, die demselben von unmittelbarem Nutzen sein können, hat Herr M. Fletcher im Einverständnisse mit einigen der budeutsandsten Handlungshäuser auf den respectiven Stapelplätzen die Veranstaltung getroffen, eine Actien-Gesellschaft zu errichten, dieser sein Privilegium für benannte Flüsse gegen Vergütung der Spesen zu cediren, und für dieselbe vorläufig zwei Dampfschiffe, das eine von 80, das andere von 100 Pferdekraft, mit Maschinen nach einem neuen patentirten Principe; das erste für den Preis von 50,000 das zweite für den Preis von 62,500 Gulden zu bauen, und das eine von 100 Pferdekraft noch im Laufe dieses Jahres, das andere von 80 Pferdekraft aber bis Ende Juni 1844 vollendet in die Save su stellen. Herr M. Fletcher wird gleichzeitig vier Transportschiffe mit eisernem Gerippe und hölzerner Verschaalung nach der besten Construction, wovon zwei eine Last von 4000 Metzen, die übrigen zwei aber 8000 Metzen verladen können, für den Gesammtpreis von 40,000 Gulden Conv. Mze. anfertigen, und diese ebenfalls bis Ende Juni 1844 mit allen bei solchen Transportschiffen erforderlichen Geräthen vollendet, in die Save stellen. Die Gesellschaft gründet sich mithin auf die oben erwähnten zwei Dampfund vier Transportschiffe, deren Anzahl nach den jedesmaligen Anforderungen durch Beschluss der Herren Actionäre vermehrt werden kann. Die bereits zusammengetretenen Mitglieder der Gesellschaft haben eine provisorische Administration gewählt, und nachstehende Grundstatuten, die unter allen ihren Mitgliedern als Societäts-Vertrag zu gelten haben, -und welche den betreffenden Behörden vorgelegt werden sind, festgesetzt. Allge m eine Bestimmung zur Bildung der Gesellschaft. §. 1. Die Gesellschaft hat den Zweck, auf den Flüssen Save un Kulpa Güter mittels Schleppdampfschiffen ze befördern; sie wird daher auch den Namen »Save und Kulpa Schlepp-Dampfschiff-Fahrts-Gesellschaft« ' führen, und die Protocolldrung dieser Firma bei dem von der Generalversammlung zu bestimmenden Wechselgerichte bewerkstelligen, welches dann in activer und passiver Beziehung als die einzig compétente Rechtsbehörde dieser Gesellschaft zu betrachten ist. " §. 2. Der Gesellschafts-Fond wird vor der Hand auf 200,000 Gulden in Conv. Mze. festgesetzt und aus 800 Stück Actien zu 250 Gulden Conv. Mze. pr. Stück, welche alsogleich hintangegeben werden sollen, bestehen, — 185 —