ARHIVSKI VJESNIK 2. (ZAGREB, 1959.)

Strana - 538

Zusammenfassung DAS INVENTARIUM DES ARCHIVFONDS »MATRIKELN« DES STAATSARCHIVS IN ZADAR Strgačić dr. Ante Nach Vollendung eines Verzeichnisses der Matrikeln welche sich im Staatsarchive Zadar befinden, erwähnt der Autor in der Einleitung im Kurzen den Wert dieser Bücher für den Historiker. Nach diesem wird die Auf­mersamkeit des Lesers auf einige Anmerkungen gelenkt welche der Natur der Matrikeln nicht entsprechen, sie sind eine Art chronikartiger Aufzei­chnungen über Geschehen, welche einen Wert für die Geschichte dieser Pfarre haben, wie z. B. Elementare Katastrophen, Überschwemmungen, Blitzein­schläge, Missernten und mit diesen zusammenhängende Hunger, Feldzüge u. a. Aus dem Historiate der Matrikeln in der katholischen Kirche erwähnt der Autor die ältesten Nachrichten über diese Bücher aus dem III. Jahr­hundert u. Ä., dann die algemeine Vorschrift für die katholische Kirche, welche vom Konzile in Trient gebracht wurde (1548—1563) und nachher das Römische Rituale aus dem J. 1614. Nach diesen Vorschriften war es die Pflicht jedes einzelnen Pfarrers: die Führung von Matrikeln der Geborenen und Getauften, Verheirateten, Gestorbenen, Gefirmten, Gebeichteten und in den Osterfeiertagen Kommunizierten, und der Anagraphe oder des Verzeichnisses der Familien mit ihren gesammten Familienmitgliedern. Diese Kirchen­gesetzgebung bestand in Dalmatien bis zum Anfange der napoleonischen Herrschaft (1806—1814). Die französische Regierung führte in Dalmatien die Zivil—Matrikeln ein (État Civil) und übernahm von den Pfarrern ihre alten Matrikeln. Die zweite österreichische Regierung in Dalmatien (1814—1918) erweiterte auch nach Dalmatien die österreichische Gesetzgebung durch De­kret des dalmatinischen Guberniums im J. 1816, auch in der Sache der Matri­keln. Nach diesem Dekrete wurden in Dalmatien staatlich-kirchliche Matrikeln eingeführt mit dem Pfarrer als Matrikelnführer-Staatsfunktionör. Dieser Zu­stand blieb in Dalmatien bis zum Ende des II. Weltkrieges. Die alten Matrikeln wurden in lateinischer, italienischer und kroatischer Sprache geführt. Die in der kroatischen Sprache in allen National Schriften: der glagolitischen, bosniakischen und zyrillischen. Unter der Napoleonischen Regierung wurden die Zivil-Matrikeln auch in französicher Sprache geführt. Die griechisch-orthodoxe Pfarre Skt Elias in Zadar führte ihre Matrikeln auch in griechischer Sprache. Nach dem Gesetze über staatliche Matrikeln vom 9 ten April 1946 wur­den in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien staatliche Matrikeln einge­führt, welche ein speziäller Beamte bei der lokalen Volks-Ausschüssei führt. — 538 —

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