K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 8. (Wien, 1911)
Fischer Karl R.: Gemeindegedenbücher
Gemeindegedenkbiicher. 67 Zu beachten ist endlich auch, daß rings um das Schriftfeld ein entsprechend breiter Rand frei bleibt, der an der Seite genügend Raum für die neben den Text zu setzenden Sehlagwörter bieten muß. Als erstes schreibe der Chronist, wie man es in alten Grundbüchern findet, welcher Gemeinde die Chronik dient, wann und von wem sie angelegt wurde, auf der nächsten Seite aber gehe er sogleich darauf los in schöner, lesbarer und großer Schrift, wofür er haltbare Tinte verwenden möge. Für die leichte Auffindbarkeit der Mitteilungen lege er von vornherein ein Sach- sowie ein Orts- und Personenverzeichnis auf losen Zetteln in Form eines Achtelkanzleibogens an; kleinere Formate erweisen sich beim Anwachsen des Zettelvorrates als unhandlich. Diese Zettel sind quer zu beschreiben und in zwei entsprechenden Kartons alphabetisch hintereinander gestellt aufzubewahren. Die Registrierung geschieht auf folgende Art: Wird in der Chronik beispielsweise die Errichtung eines. Postamtes und die Anstellung eines Postmeisters verzeichnet, so braucht man zur verläßlichen Registrierung zwei Zettel, den einen für das Sachregister, den andern für das Orts- und Personenregister. Auf den ersten wird oben der Breite nach das Schlagwort — Post — geschrieben und daneben wird die Bandzahl der Chronik ( wenn keine ältere vorhanden ist, I, sonst die entsprechende Zahl in römischen Ziffern) und daneben die bezügliche Seitenzahl mit arabischen Ziffern beigesetzt, so daß die ganze Beschreibung in diesem Falle folgendermaßen zu lauten hat: Post I., 14. Dieser Zettel kommt in das Sachregister und bei späteren Erwähnungen von Angelegenheiten der Ortspost wird einfach die betreffende Seitenzahl hinzugefügt. Der zweite Zettel erhält beispielsweise den Vermerk: Bergmann Theodor, Postmeister, I., 14 und kommt in das Orts- und Personenverzeichnis. Bei weiteren Aufzeichnungen über dieselbe Person wird wieder die neue Seitenzahl beigefügt. Beide Arten von Zetteln, jede für sich alphabetisch geordnet, geben ein Sach- und ein davon getrenntes Personen- und Orts-