K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)

Johann v. Diviš-Čistecky: Stadtarchive in Ostböhmen

Stadtarchive in Ostböhmen. 83 1580, Prager Burg. Kaiser Rudolf II. bestätigt auf Fürsprache des Herrn Wratislaus vonPernstein die sämtlichen Privilegien und Rechte der Stadt Leitomischl. Böhmisch. Siegel anhängend. (68.) 1626 Dezember 19, Hradschin zu Prag, Pernstein’sches Haus. Polixéna, von Gottes Gnaden Fürstin zu Lobkowicz, geborene von Pernstein, Herrin auf Raudnic und Leito­mischl, gibt kund und zu wissen, daß sie die sämtlichen Privilegien, Rechte und Freiheiten der Stadt Leitomischl nur unter der Bedingung bestätigte, daß die Bewohner der Stadt zur katholischen Religion übertraten. Diese Privi­legien haben fortan ihre Giltigkeit nur für katholische Untertanen. Böhmisch. Urkunde an manchen Stellen be­schädigt, mit anhängendem Siegel. 1629 Juli 24, Prag. Vertrag zwischen Wratislaus von Pernstein und auf Leitomischl, Kämmerer, Rat und Obristen über ein Reiter-Regiment und der Stadtgemeinde Leitomischl betreffs des Bierbrauens, Weinschankes, der Brannfcwein- erzeugung, Salzhandels, Bierverkaufs u. A. und Bestätigung der althergebrachten Rechte. Pergamentlibell. 1639. Kaufvertrag über den Meierhof in Ober-Sloupnic. Siegel: Stadt Leitomischl, Ritter Sigmund Klikosovsky von Klikosov und auf Domoradic, Math. Cyrill Heim von Heimburk. (64.) 1652 Oktober 9. Johann Friedr. Graf von Trauttmans- dorff, Herr auf Leitomischl, bestätigt in zwei Urkunden alle Privilegien, Rechte u. s. w. der Stadt, welche während der lang­jährigen Kriege vielen Schaden erlitten hatte. Deutsch. (63.) 1653 März 17, Regensburg. Kaiser Ferdinand III. be­stätigt die Privilegien und Rechte der Stadt Leitomischl mit der Klausel, daß sich diese Rechte nur auf katholische Untertanen aber nicht auf Andersgläubige beziehen. Böh­misch. Unterschrift des Kaisers. Siegel an Goldschnur. (72.) 1656 Oktober 30, Wien. Kaiser Ferdinand III. erteilt der Stadt die Bewilligung, außer den drei Jahrmärkten noch einen vierten am Tage des hl. Leonhard abhalten zu dürfen. Böhmisch. (71.) (j*

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