K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)

Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz

Diözesanarchiv nnd Pfarrarchive der Diözese Linz. 65 Leute, die der Kirche und der Geistlichkeit feindlich gesinnt sind, und von denen man befürchten kann, daß sie mit den Archivalien indiskreten Mißbrauch treiben, von der Benützung geistlicher Archive auszuschließen sind, ist eine selbstverständliche Sache. In der Regel wird sich der Benutzer an Ort und Stelle einzufinden haben; nur an Ämter, öffentliche Bibliotheken und Archive, die für sichere Auf­bewahrung haften, können Archivalien versendet werden, jedoch nur nach eingeholter Genehmigung des bischöflichen Ordinariates und nur gegen Ausstellung eines Reverses, der die genaue Bezeichnung, eventuell Beschreibung der ent­lehnten Stücke und das Versprechen der Rücksendung in bestimmter Frist zu enthalten hat. Die Matrikenbücher dürfen unter keinen Umständen ausgeliehen werden. Wenn auf Grund der Bestände eines Archivs eine wissenschaftliche Publikation vorbereitet wird, so hat sich der Archiv­verwalter ein Exemplar oder einen Sonderabdruck dieser Publikation auszubedingen, die seinerzeit im Archiv zu hinterlegen sind. In jedem Archiv ist ein Benützungsprotökoll anzulegen, in dem zu verbuchen ist, wer das Archiv benützt hat, welche Partien benützt wurden, und zu welchem Zwecke dies geschah. Vom bischöflichen Ordinariate Linz, am 19. Juni 1902. f Franz Maria Bischof. 5

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